Regierung will Förderfonds KTF von EEG-Kosten entlasten

Ein Stecker und Geldscheine als Symbol für den EEG-Finanzierungsmechanismus.Foto: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sie im Jahr 2025 an die Übertragungsnetzbetreiber 15,9 Milliarden Euro zahlen muss. Das Geld dient dem Ausgleich der nicht aus Erlösen gedeckten EEG-Vergütungen. Der Betrag kann höher oder tiefer ausfallen. Allerdings sollen die höheren Ausgaben keinen direkten Einfluss auf die Fördermittel haben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen.

Schon im Jahr 2024 sind die Ausgaben zum Ausgleich des EEG-Kontos voraussichtlich sehr deutlich höher als zunächst im KTF veranschlagt. Statt von 10,6 Milliarden, wie im Herbst 2023 von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelt, geht das Bundeswirtschaftsministerium nun von einem Finanzbedarf von 19,4 Milliarden Euro aus. Das Geld wird benötigt, um die Lücke auszugleichen, die den ÜNB durch den Kauf von Strom aus den EEG-Anlagen zu festgelegten Tarifen und dessen Verkauf zu Börsenstrompreisen entsteht. Umso niedriger der Börsenstrompreis, desto höher die Ausgleichskosten auf dem EEG-Konto.

EEG-Kosten höher wegen geringeren Börsenstrompreises

Nach relativ hohen Strompreisen in den Jahren 2022 und 2023 waren die ÜNB bei der Ermittlung des Finanzbedarfs von durchschnittlichen Strompreisen von 12 Cent je Kilowattstunde ausgegangen. Tatsächlich, so die Regierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, sei 2024 ein durchschnittlicher Börsenstrompreis von 7 Cent zu erwarten. 

Die Regierung erklärt dazu, der EEG-Finanzierungsbedarf sei „sehr volatil“.  Daher seien die ÜNB vertraglich verpflichtet, die Kostenentwicklung kontinuierlich zu monitoren und der Bundesregierung monatlich zu berichten. Das erste Monitoring im Jahr 2024 ging am 16. Januar 2024 beim BMWK ein. Dieses wies nach Aussage der Regierung gegenüber der Meldung vom Herbst 2023 einen höheren Liquiditätsbedarf auf. Das BMWK konnte darauf zunächst nur mit erhöhten Ratenzahlungen an die ÜNB reagieren. 

Mittel aus KTF finanzieren EEG-Ausgleich

„Eine abschließende Aussage zu dem tatsächlichen Mehrbedarf des Jahres 2024 war zu dem Zeitpunkt nicht möglich (und ist es bis heute nicht)“, so die Bundesregierung. Das Verfahren zur Beantragung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8,8 Milliarden Euro sei dann am 23. Mai 2024 eingeleitet worden Erst zu diesem Zeitpunkt habe sich die Entwicklung der EEG-Konten verstetigt und bestätigt.

Derzeit gibt es noch keinen Etatposten im Bundeshaushalt für den Ausgleich des EEG-Kontos. Die Abwicklung erfolgt über den KTF, dessen Mittel vor allem für eine Reihe von Förderprogrammen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen sind. Insofern kann es für die Finanzierung von Klimaschutzprogrammen ein Risiko darstellen, wenn wachsende EEG-Kosten den KTF belasten sollten. Der KTF speist sich zu einem größeren und voraussichtlich wachsenden Anteil aus Einnahmen des Emissionshandels. Er wäre wohl auch die Finanzquelle für das angekündigte „Klimageld“. 

EEG-Etatposten künftig im Bundeshaushalt

Bei den höheren Ausgaben zum Ausgleich des EEG-Kontos ist die Regierung nun den Weg gegangen, sie auf ein vorläufiges Deckungskonto des KTF zu buchen. Das ist nach Aussage der Regierung bis Ende des Jahres durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett allerdings am 17. Juli 2024 den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes beschlossen. Er sieht eine Zuweisung an den KTF nach § 4 des Klima- und Transformationsfondsgesetzes (KTFG) vor. In der Folge will die Regierung in diesem Jahr so höhere EEG-Kosten und erwartete Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel im Umfang von insgesamt 10,375 Milliarden Euro ausgleichen.

Im kommenden Jahr will die Regierung für die Finanzierung der EEG-Kosten einen neuen Weg gehen. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 17. Juli 2024 zum Haushalt 2025 schlägt sie dem Bundestag vor, die EEG-Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2025 in den Bundeshaushalt, Einzelplan 60, übergehen zu lassen. 

Notwendig wurde eine Finanzierung des EEG-Kontos über staatliche Mittel erst ab dem 1. Juli 2022. An diesem Tag sank die EEG-Umlage, die bislang die Stromkunden zu tragen hatten, auf Beschluss des Bundestages auf Null. Und mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Energiefinanzierungsgesetzes hatte er die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Seitdem erfolgt die EEG-Finanzierung über den KTF.

Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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