Baden-Württemberg vergibt 4 Millionen Förderung für Photovoltaik an Infrastruktur für Mobilität

Rendering zeigt mit Photovoltaik überdachte Bushaltestelle, ein Mensch steigt in eine autonomes Fahrzeug.Illustration: chesky /stock.adobe.com
Solardächer an Bushaltestellen sind bisher selten, müssen aber nicht allzu weit in der Zukunft liegen.
Trafohäuser der Bahn, überdachte Fahrrad-Stellplätze und Lärmschutzwände bieten Platz für Solarmodule. Mit einem neuen Zuschuss soll es in Baden-Württemberg leichter werden, diesen zu nutzen.

Baden-Württemberg stellt für die Förderung der Photovoltaik an Infrastruktur-Bauten für die Mobilität insgesamt 4 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei soll es insbesondere um innovative Ansätze und Projekte mit Modellcharakter gehen. Diese Kriterien fließen laut der Pressemitteilung des Energieministeriums in die Bewertung der Anträge ein.

Gefördert werden sollen Investitionen in drei Arten von Projekten:

  • Photovoltaik an Lärmschutzwänden
  • Photovoltaik-Überdachungen von Fahrrad-Stellplätzen und bestehenden öffentlichen Wegen wie Fußgängerwegen, Fahrradwegen oder Brücken
  • Photovoltaik an Schieneninfrastrukturen, wie Dächer von Haltestellen und Trafohäuschen

Zu den förderfähigen Kosten gehören zum Beispiel Befestigung, Stützpfeiler oder Fundamente. Aber auch zur Photovoltaik-Anlage selbst sowie zu deren technischer Ausstattung sollen Zuschüsse möglich sein. Als Beispiele sind Wechselrichter und Netzanschluss genannt.

Das Förderprogramm richtet sich laut Energieminsterium an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Ge­meindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Die Projekte müssen noch im Jahr 2024 begonnen und bis zum 30. November 2025 beendet werden. Anträge können ab sofort bis zum 10. Oktober 2024 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden. Die Bewerbungen können über das elektronische Antragssystem „pt-outline“ digital eingereicht werden. Weitere Details zu den Fördergrundsätzen gibt es hier.

Baden-Württemberg hatte zuvor bereits die Überdachung von bestehenden Parkplätzen mit PV-Anlagen gefördert, wie der Solarserver berichtete. Die neue Förderung stellt ein Nachfolgeprogramm dazu dar, erklärt das Energieministerium. „Es gibt viele Bereiche in unserem täglichen Umfeld, die wir effizienter nutzen könnten – hier setzen wir an“, sagt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker zum Start der neuen Förderung. Die Nutzung vorhandener Infrastruktur soll es ermöglichen, die PV auszubauen, ohne neue Flächen zu belegen.

PV an Lärmschutzwänden ist bereits explizit Gegenstand der Ausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Bisher werden in diesem Rahmen allerdings nur wenige Projekte umgesetzt. Nicht an einer Wand, sondern einem Lärmschutz-Wall soll an der B33 eine PV-Anlage entstehen.

Nicht mit PV belegt sind in Baden-Württemberg ebenso wie im Rest von Deutschland auch noch viele Hausdächer.

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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