Bundesverband Bioenergie: Kleine Altholz-Anlagen aus CO2-Handel nehmen

Ein Haufen Holzstücke, AltholzFoto: Detailfoto / stock.adobe.com
Altholz (Archivbild)
Die Novelle Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz soll Richtlinien der EU umsetzen. Der Bundesverband Bioenergie fordert, kleine Heizkraftwerke mit Altholz davon auszunehmen, da die Bürokratie unverhältnismäßig sei.

Für die jüngste Reform des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) gibt es seit Juli einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sie soll zwei Änderungen der EU-Emissionshandelsrichtlinien vom Juni 2023 in deutsches Recht überführen. Verbände konnten zum Referentenentwurf bis zum gestrigen Donnerstag Stellungnahmen abgeben. Diese Gelegenheit nutzten auch die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie. Sie halten eine „substanzielle Regeländerungen für Holzheizkraftwerke“ für nötig. Kleine Altholz-Anlagen sollen demnach von der CO2-Bepreisung ausgenommen werden.

Grundsätzlich begrüßt der Verband die vorgesehenen Änderungen und im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und die daraus resultierenden Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Allerdings sieht er dringenden Änderungsbedarf bei kleinen Altholz-Anlagen. „Die Einbeziehung von Altholzheizkraftwerken unter 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung, die durch eine Genehmigung als Abfallverbrennungsanlage seit 2024 in das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) eingebunden sind, stellt eine außergewöhnlich hohe finanzielle und administrative Belastung dar, die so vom Gesetzgeber auch nicht beabsichtigt war“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.

Mit der jetzigen Überarbeitung habe die Regierung die Chance, die Anlagen ab 2027 wieder aus dem Emissionshandel zu nehmen. Allerdings müsse sie dafür die Ausnahme von der CO2-Bepreisung für die kleinen Altholz-Anlagen klar und rechtssicher formulieren. Eine bloße Option reiche nicht aus. „Damit würde nicht nur dem Bürokratieabbau Genüge getan, sondern zugleich die irrtümliche Einbeziehung von kleinen Altholzanlagen revidiert.“

Auch bei Anlagen, die überwiegend Biomasse einsetzen, sollte laut Rostek der Schwellenwert für die Freistellung sinken – und zwar von 95 auf 90 Prozent.

Die im europäischen Emissionshandel erfassten Emissionen sind 2023 stärker gesunken als in allen anderen Jahren. Zugleich sind die Einnahmen aus dem Nationalen und Europäischen Emissionshandel gestiegen.

Quelle: BMUV | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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