Nationales Artenhilfsprogramm: 14 Millionen für von Energiewende betroffene Arten

Unterwasseraufnahme von mit langer spitzer Schnauze, der an die Oberfläche kommt - der Zwergwal ist auch von der Energiewende betroffen.Foto: Jemma Craig /stock.adobe.com
Auch der Zwergwal steht auf der Liste der von der Energiewende besonders betroffenen Arten.
Die Energiewende erzeugt laut dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) zusätzlichen Druck auf viele Arten, deren Lebensräume ohnehin knapp sind. Das „Nationale Artenhilfsprogramm“ soll nun gegensteuern.

Es geht bei dem Nationalen Artenhilfsprogramm laut Förderrichtlinie um den „dauerhaften Schutz insbesondere der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten“. Die Energiewende bringt durch den Bau von Wind- und Solarparks, Wasserkraftwerken, Biomasseanbau und Netzausbau Eingriffe in den Lebensraum vieler Tierarten mit sich. Das Artenhilfsprogramm soll helfen, die Lebensräume dieser Arten zu verbessern und zu vernetzen, um Energiewende und Artenschutz besser zu vereinbaren. Das gilt sowohl für Maßnahmen an Land als auch auf dem Meer. In der Pressemitteilung genannte Arten sind Vögel wie Rotmilan und Wiesenlimikolen, aber auch Säugetiere wie Fledermäuse, Feldhamser und Schweinswal. Eine ausführliche Liste mit den betroffenen Arten vom Alpenschneehuhn bis zum Zwergwal ist im Leitfaden zur Förderung zu finden. Auch einige Insekten und Schmetterlinge stehen darauf, Pflanzen allerdings nicht.

Für Projekte im Nationalen Artenhilfsprogramm stehen laut BMUV jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung. Neben dem Schutz von Arten, die von der Energiewende besonders betroffen sind, steht das Programm auch für Arten zur Verfügung, die in ihrem Bestand gefährdet sind oder für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Neben der Umsetzung von Maßnahmen können auch Machbarkeitsstudien gefördert werden, die deren konkreter Vorbereitung dienen.

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen sowie natürliche Personen. Mehrere Antragstellende können auch kooperieren und sich zu einem Verbundprojekt zusammenschließen.

Der ergänzende Leitfaden soll bei den Projektskizzen und Anträgen helfen. Neben der Artenliste zählt er auch Maßnahmen auf, die nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schutz der betroffenen Arten geeignet sind. Das reicht von Nutzungsverzicht im Wald über extensive Mahd auf Wiesen bis zur Bergung von Geisternetzen im Meer.

Aktualisierungen und Anpassungen seien unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse vorgesehen, heißt es vom BMUV. Außerdem enthält der Leitfaden Hinweise zum Verfahren und Mustervorlagen für die Einreichung von Projektskizzen. Das Förderprogramm soll bestehenden Artenhilfsprogramme der Länder flankieren und ist länderübergreifend angelegt.

Natur- und Artenschutz einerseits und die Energiewende andererseits haben eine komplizierte Beziehung. In vielen Solarparks profitieren Tiere und Pflanzen von dem Rückzugsgebiet. Vor allem bei der Windenergie ist die Auswahl geeigneter Flächen allerdings ein heftiger Streitpunkt. Naturschutz- und Windenergieverbände streiten seit langem über das beste Verfahren. Zudem wird, wie bei anderen Bauprojekten auch, die Pflege und Instandhaltung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oft unterschätzt.

Quelle: BMUV | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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