Hauptstadtbüro Bioenergie fordert Änderungen für Biogas im Baugesetzbuch

Luftbild von Biogas-AnlageFoto: Countrypixel / stock.adobe.de
Biogas-Anlage (Archivbild).
Die Bundesregierung will das Baugesetzbuch novellieren. Das Hauptstadtbüro Bioenergie sieht darin eine gute Gelegenheit, auch die Anfang des Jahres eingeführten Sonderregeln für Biogas zu überarbeiten.

Eigentlich geht es bei der Baugesetzbuch-Novelle um ganz andere Dinge als um Biogas. Fokus sind mehr bezahlbarer Wohnraum, Anpassung an den Klimawandel. Es enthält außerdem einige Klarstellungen und Vereinfachungen in Bezug auf für Geothermie und Wasserstoff. Das Hauptstadtbüro Bioenergie nutzt die Stellungnahme dennoch, um Änderungen in Bezug auf Biogas im Baugesetzbuch (BauGB) zu fordern.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, lobt dabei den Grundsatz der Sonderregelungen für Biogas, die mit dem Wärmeplanungsgesetz eingeführt wurden. Aufgrund einiger Details seien diese aber für die Umsetzung nicht tauglich. „Aktuell können diese von der Branche größtenteils schlicht nicht in Anspruch genommen werden“, so Rostek.

Die neuen Regeln sollen den Einsatz von Reststoffen erleichtern. Außerdem solle es in der räumlichen Anlagenkonfiguration mehr Spielraum geben. So sollen sich zum Beispiel mehrere Biogas-Anlagen leichter zusammenschließen können, um eine gemeinsame Biogas-Aufbereitung zu betreiben. Auch sollen sich Biogas-Erzeugung und Stromerzeugung im Außenbereich leichter trennen lassen (Satelliten-Blockheizkraftwerk).

Details verhindern, dass Biogas-Betreiber neue Regeln aus Baugsetzbuch nutzen können

Allerdings legt das Gesetz auch fest, dass Biogasanlagen, die diese Regelungen in Anspruch genommen haben, ihre Höhe und Grundfläche in der Regel nicht mehr erweitern dürfen. Einzige Ausnahme ist das Erfüllen gesetzlicher Anforderungen. Damit werde den Anlagen jeglicher Spielraum genommen, um auf neue energiepolitische Zielsetzungen, Märkte oder technologische Innovationen zu reagieren, kritisiert das Hauptstadtbüro Bioenergie.

Besonders kritisch sieht Rostek eine Formulierung bei den Satelliten-BHKW. Derzeit müssen diese nämlich im „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit der Biogasanlage stehen, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. „Allerdings stehen Satelliten-BHKW eben gerade nicht an der Biogasanlage, sondern davon abgesetzt am Wärmeabnehmer“, sagt Rostek.

Zudem fordert der Verband, an den Satelliten-BHKW auch Wärmespeicher an den Satelliten-BHKW baurechtlich zu privilegieren. So könnte die Stromerzeugung von den Wärmebedarfen der Verbraucher zeitlich entkoppelt werden.

In Bezug auf die Biogas-Aufbereitung schlägt Rostek vor, auch „auch Biogas aus Anlagen zuzulassen, die nicht privilegiert im Außenbereich errichtet wurden.“

Zur kompletten Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie zur Baugesetzbuch-Novelle geht es hier.

Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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