Bundesverband Windenergie kritisiert nationales Artenhilfsprogramm für „Gießkannenprinzip“

Geldscheine aus einer gelben Gießkanne werden im Bild verteilt - Symbol für Förderung im nationalen Artenhilfsprogramm.Grafik: M. Schuppich / stock.adobe.com
Der Bundesverband Windenergie hält die erste Förderrichtlinie des nationalen Artenhilfsprogramms für ungeeignet, um zum Erhalt von Tierarten beizutragen.

Die Förderung über das nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) soll Maßnahmen unterstützen, die Tierarten zugute kommen, die durch die Energiewende unter zusätzlichen Druck geraten. Der Solarserver berichtete darüber. Die Förderrichtlinie im Artenhilfsprogramm sei ungeeignet, um Energiewende und Artenschutz besser zu vereinbaren, findet Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverband Windenergie.

Ursprünglich hatte die Branche das nationale Artenhilfsprogramm begrüßt und auf klare und einheitliche Vorgaben gehofft, berichtet Heidebroek. Doch die konkrete Förderrichtinie wird den Erwartungen nun nicht gerecht. „Statt wirksamer Maßnahmen werden Gelder nach dem Gießkannenprinzip verteilt“, sagt Heidebroek.

Artenhilfsprogramm verteilt Geld auf viele Maßnahmen und Tierarten

Die für den Schutz besonders betroffener Arten bereitgestellten 14 Millionen Euro würden nicht in effektive Maßnahmen zur Populationssicherung fließen. Stattdessen würden sie über eine Vielzahl an Maßnahmen und Arten verteilt. Die entsprechenden Listen füllen ganze 13 Seiten füllen in der Förderrichtlinie. Der BWE befürchtet einen „Flickenteppichs aus nicht miteinander koordinierten Kleinstmaßnahmen, die am Ende wenig bringen. Die Förderrichtline im Artenhilfsprogramm müsse sich stattdessen auf die nachweislich wirksamen Maßnahmen für die genehmigungsrelevanten Arten für Windenergie und andere Erneuerbare fokussieren. „Viel hilft eben nicht viel“, so Heidebroek.

Auch an den sechs Beispielprojekten, die das BfN auf seiner Webseite nennt, übt der BWE Kritik. Keines davon eigne sich, um den Erhaltungszustands einer Art wirklich zu verbessern. Ein Beispiel ist eine Untersuchung zur Vogelgrippe, ein anderes ein Projekt zur Habitatmodellierung. Letzteres diene der Grundlagenschaffung für eine sachgemäße Planung. Das sei eine allgemeine Aufgabe dar, die aus anderen Mitteln gefördert werden müsse.

Förderrichtline stärkt Konfliktnarrativ von Energiewende und Artenschutz

Zudem kritisiert der BWE den „Aufbau eines Konfliktnarrativs“. Dem Ausbau erneuerbarer Energien „wird fortwährend implizit unterstellt, allein Lebensraum und Erhaltungsstatus der Arten zu bedrohen“. So werde es nicht gelingen, Energiewende und Artneschutz miteinander in Einklang zu bringen.

Der BWE sieht im nAHP grundsätzlich weiterhin eine Chance, den Artenschutz zu stärken. Nötig dafür sei ein konzertiertes, zentral gesteuertes Vorgehen. „Wir appellieren daher dringend an die Verantwortlichen, die Förderrichtlinie grundlegend zu überarbeiten“, so Heidebroek.

Quelle: BWE | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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