Biogas: BMWK plant tageszeitdynamische Einspeisevergütung

Im Bild eine Biogas Anlage für die es zukünftig eine tageszeitdynamische Einspeisevergütung geben soll.Foto: moquai86 / stock.adobe.com
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Biogas-Förderung umstellen will. Die erhöhte Marktprämie soll es nur noch in sogenannten „Strommangelzeiten“ geben.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat angekündigt, die Förderung von Biogas zu reformieren. Laut Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), weisen die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte in die richtige Richtung. Danach will das BMWK Bioenergie-Anlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz bei Ausschreibungen bevorzugen. Einen epochalen Wechsel bedeutet vor allem die geplante Umstellung des Vergütungsmodells für Strom aus Biogas auf eine tageszeitdynamische Einspeisevergütung. Eine Vergütung soll es künftig nur noch dann geben, wenn eine Biogasanlage den Strom zu den Tages- beziehungsweise Nachtzeiten bei einer entsprechenden Nachfrage erzeugt. „Mit diesen Vorschlägen erkennt das Bundeswirtschaftsministerium an, dass Biogasanlagen flexibel eingesetzt werden müssen“, sagt Griese. „So können Biogasanlagen endlich ihre Stärken insbesondere während der Wintermonate ausspielen und eine wichtige Säule für die Kraftwerkswerksstrategie der Bundesregierung werden.“

Dynamische Einspeisevergütung soll Biogas-Potenzial heben

Bei den bisherigen Ausschreibungen erhält jeder Betreiber einer Biogasanlage für jede eingespeiste Kilowattstunde eine Vergütung – egal, ob es ein Stromüberschuss oder ein Strommangel im Netz besteht. Damit verschenkt man laut LEE NRW das originäre Potenzial von Biogas. Der einzig sinnvolle Weg sei es, dass es eine erhöhte Marktprämie nur in sogenannten „Strommangelzeiten“ gibt. Also in den frühen Morgenstunden, in Nachtzeiten und während der Wintermonate. „Es macht einfach keinen Sinn mehr, Biogas während der Sommermonate in den Mittagsstunden zu fördern, wenn die Netze voll mit Solarstrom sind“, sagt Griese. Daher sollte das BMWK neben der tageszeitdynamischen Einspeisevergütung auch eine jahreszeitliche Komponente vorsehen. Dafür hatte der LEE NRW bereits vor zwei Jahren den Vorschlag einer Wintergas-Förderung gemacht, nämlich einen Zuschlag von 2 Cent pro Kilowattstunde im Zeitraum Oktober bis März.

Biogas mit Wärmenetzanschluss bevorzugen

Auch die Bevorzugung von Anlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz begrüßt der LEE NRW. Diese Bevorzugung muss ebenso für Anlagen gelten, die Biomethan liefern. Im Wärmesektor besteht der Bedarf hauptsächlich in den Wintermonaten. „Damit die Betreiber ihren Anlagen technisch und mit einem Wärmespeicher umrüsten können, bedarf es eines Investitionsförderprogramms“, so Griese. „Die Bundesregierung hat es in den zurückliegenden Monaten geschafft, wichtige Weichenstellungen für einen dynamischen Ausbau der Wind- und Solarenergie auf den Weg zu bringen. Jetzt ist die Bioenergie dran, damit dieser Energieträger seinen angemessenen und notwendigen Platz im Energiesystem der Zukunft ausfüllen kann.“

Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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