Heizungsförderung nun auch für Unternehmen und Vermieter von Einfamilienhäusern

Im Bild ein Stempel mit der Aufschrift genehmigt, die Heizungsförderung BEG ist nun auch wieder für Unternehmen offen.Foto: bluedesign /stock.adobe.com
Bisher konnten nur Hausbesitzer:innen, die ein Haus selbst nutzen oder ein Mehrfamilienhaus besitzen, die seit 2024 geltende BEG-Heizungsförderung nutzen. Nun ist die BEG-Förderung bei der KfW wieder für alle Antragsteller offen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mitgeteilt, dass die Antragstellung für die Heizungsförderung am 27. August wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe startet. Somit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die BEG-Förderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.

Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen. Somit sind insgesamt 35 Prozent Förderquote erreichbar. Zudem gibt es einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

Bereits seit dem 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhältlich. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung. Für diesen gibt es teilweise auch Zinsvergünstigungen aus Bundesmitteln. Die Mittel für die BEG-Förderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.

Antragsstellung für Heizungsförderung über KfW-Kundenportal

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das neue Kundenportal „Meine KfW“ stößt dabei laut BMWK auf große Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Nutzerinnen und Nutzern. Das hätten Umfragen der KfW ergeben. So erfolge bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 hat die Förderbank bis zum 23. August 2024 rund 93.000 Zuschusszusagen erteilt.

Für Kommunen gilt bei der Antragstellung für Vorhaben mit Beginn bis zum 31. August 2024 eine gesonderte Regelung. Sie können diese Vorhaben ab 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt bis voraussichtlich November 2024.

Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf der Internetseite Energiewechsel auf der Internetseite der KfW zu finden. Nähere Informationen zur Vorhabenanmeldung für Kommunen finden sich bei der KfW unter diesem Link.

Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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