Balkonkraftwerk: Tipps für Verbraucher:innen vom TÜV-Verband

Im Bild ein Balkonkraftwerk, Tipps für Montage und Betrieb kommen vom TÜV.Foto: reimax16 / stock.adobe.com
Stecker-Solargeräte können einen wesentlichen Teil des Haushalts mit Strom versorgen. Der TÜV-Verband gibt Tipps zur Anmeldung und Installation von Stecker-Solargeräten.

Etwa 220.000 neue Stecker-Solargeräte registrierte die Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2024. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 hat die Behörde insgesamt rund 300.000 Balkonkraftwerke registriert. Für zusätzlichen Schub soll das im Mai von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket I sorgen, das es Bürger:innen erleichtert, ein Balkonkraftwerk zu installieren. „An sonnigen Tagen und bei optimaler Ausrichtung erzeugen Stecker-Solargeräte genug Strom, um einen erheblichen Teil des Haushaltsstrombedarfs zu decken“, sagt Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. „Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 800 Watt produziert unter optimalen Bedingungen circa 550 Kilowattstunden Strom im Jahr.“ Das entspricht etwa 40 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Einpersonenhaushalts. Entsprechende Beispielrechnungen bietet zum Beispiel die Hochschule HTW Berlin auf ihrer Website an. Der TÜV-Verband gibt Tipps für Verbraucher:innen, was sie bei einem Balkonkraftwerk beachten sollten.

Lohnt sich ein Speicher für überschüssigen Strom?

Ein Solarmodul erzeugt aus Sonnenenergie elektrischen Gleichstrom, der in einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Über ein Anschlusskabel und eine Außensteckdose fließt der selbst erzeugte Strom dann direkt ins Stromnetz der Wohnung. „Fließt der Solarstrom durch das Hausnetz, zählt der Stromzähler automatisch langsamer, weil weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt wird“, so Dinkler.

Ohne Speicher können Haushalte durchschnittlich nur 55 bis 70 Prozent des erzeugten Stroms direkt nutzen. „In einer normalen Arbeitswoche deckt sich der Strombedarf oft nicht mit den Produktionsspitzen um die Mittagszeit“, sagt Dinkler. Haushalte, die überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten wollen, müssen nach der aktuellen Gesetzeslage bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese bürokratischen Hürden sind jedoch so hoch, dass es oft wirtschaftlich sinnvoller ist, den überschüssigen Strom kostenlos abzugeben.

Um dies zu vermeiden, bieten einige Unternehmen inzwischen Speicherlösungen an. Diese Batterien speichern den überschüssigen Solarstrom, der dann zu einem späteren Zeitpunkt für den Eigenbedarf genutzt werden kann. Solche Speicher sind entweder als Ergänzung zu bestehenden Balkonkraftwerken oder in Kombination mit neuen Anlagen erhältlich. Preislich beginnen kleinere Speicher mit einer Kapazität von weniger als einer Kilowattstunde bei etwa 400 Euro.

Für Haushalte mit kleinen Anlagen mit ein oder zwei Photovoltaik-Modulen lohnt sich ein Speicher oft nicht, da der überschüssige Strom gering ist. Bei größeren Stecker-Solaranlagen mit vier oder fünf Solarmodulen kann ein Speicher jedoch sinnvoll sein, insbesondere, wenn man ihn günstig erwirbt. Unabhängig davon gibt es Möglichkeiten, den Eigenverbrauch auch ohne Speicher zu optimieren, zum Beispiel durch den gezielten Einsatz von Elektrogeräten in sonnenreichen Zeiten. Dafür können Verbraucher:innen Zeitschaltuhren nutzen und beispielsweise die Spülmaschine dann laufen lassen, wenn die Sonne mittags am stärksten ist.

Übrigens gibt es in vielen Kommunen und auch in einigen Bundesländern länderweit öffentliche Förderungen für die Anschaffung und Installation von Stecker-Solargeräten.

Meldepflichten von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht

Das im Mai 2024 von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket I erleichtert Bürger:innen die Anmeldung von Balkonkraftwerken. Zuvor mussten Verbraucher:innen ihr Stecker-Solargerät bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und beim lokalen Stromnetzbetreiber anmelden. Seit der Verabschiedung des Gesetzespakets entfällt die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber. Die Registrierung im Marktstammdatenregister beschränkt sich nun auf wenige, einfach zu erfassende Daten und ist unter www.marktstammdatenregister.de möglich.

Der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre war bisher verboten. Eine neue Richtlinie im Solarpaket I erlaubt nun den befristeten Einsatz von rückwärtslaufenden Stromzählern. Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre muss der Netzbetreiber innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme durch den Messstellenbetreiber gegen einen Zweirichtungszähler oder einen modernen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) austauschen. Der Austausch erfolgt automatisch.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass Stecker-Solargeräte eine maximale Modulleistung von 2.000 Watt haben dürfen, um vereinfacht bei der Bundesnetzagentur registriert werden zu können. Wichtig ist, dass die Leistung des Wechselrichters dabei auf höchstens 800 Watt begrenzt ist, sodass das Balkokraftwerk nicht mehr Strom in das Stromnetz einspeisen kann.

TÜV: Auf sachgemäße Montage beim Balkonkraftwerk achten

Verbraucher:innen sollten vor dem Kauf überprüfen, ob ihre Wohnung den Anforderungen an die Aufstellung und den Anschluss eines Stecker-Solargeräts entspricht. Damit die Sonne die Solarzellen optimal bestrahlen kann, sind Wohnungen mit einem zur Sonne ausgerichteten Balkon, einer Terrasse, einer Dachfläche oder einer Außenwandfläche am besten geeignet. Ungeeignet für die Montage sind zum Beispiel schattige Plätze hinter der Balkonbrüstung, an der Wand direkt unter dem Balkon der darüber liegenden Etage oder Stellen mit ständiger Verschattung. Außerdem sollte sich in unmittelbarer Nähe des Solargeräts eine Außensteckdose befinden, um den erzeugten Strom aufnehmen zu können.

Balkonkraftwerke bestehen aus mehreren Komponenten:

  • Ein bis zwei Solarmodule: Die Nennleistung eines Moduls beträgt etwa 300 Watt. Für Balkonbrüstungen eignen sich leichtere Solarmodule mit einer Leistung von 50 bis 150 Watt. Auf eine ausreichende mechanische Stabilität der Brüstung ist dennoch zu achten.
  • Wechselrichter, der entweder in das Solarmodul integriert oder separat montiert ist. Die Anschlussleistung des Wechselrichters darf 800 Watt nicht überschreiten.
  • Anschlusskabel, das vom Wechselrichter zu einer geeigneten Außensteckdose führt.
  • Schuko-Stecker: Balkonkraftwerke kommen mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker aus. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) empfiehlt die Verwendung eines speziellen „Einspeise-Steckers“ nach DIN-Norm VDE 0100-551. Dieser kommt in der Praxis bei etwa 80 Prozent der Stecker-Solargeräte zum Einsatz. 

„Optional kann ein passendes Strommessgerät für die Funktionskontrolle angebracht werden. So können Verbraucher:innen überprüfen, ob das Stecker-Solargerät funktioniert und nachmessen, wie viel Strom produziert wird“, sagt Dinkler.

Ob auf dem Balkon, auf der Terrasse oder an der Hauswand, Balkonkraftwerke muss man mit geeignetem Montagematerial sicher befestigen. Denn die Solaranlage muss Wind und Wetter standhalten und darf keinesfalls herabfallen. „Beim Anbringen von Stecker-Solargeräten ist deshalb besondere Sorgfalt geboten“, sagt Dinkler. „Es gibt unterschiedliche Halterungen für Balkonbrüstungen, Fassaden oder Dächer. Verbraucher:innen sollten darauf achten, dass die Bauteile zum jeweiligen Montageort passen und vom Hersteller mitgeliefert werden.“ Achtung: Bei der Anbringung an Außenwänden darf man die Fassadendämmung nicht beschädigen. Grundsätzlich gilt: Verbraucher:innen sollten die Bedienungsanleitung sorgfältig lesen und die angegebenen Montagehinweise unbedingt beachten.

Sicherheitshinweise beim Balkonkraftwerk beachten, rät der TÜV

Stecker-Solargeräte gelten grundsätzlich als sicher. Ein erhöhtes Brandrisiko besteht im Vergleich zu anderen technischen Anlagen nicht, sofern die Montage sachgemäß erfolgt. „Es sollte immer nur ein Solargerät an eine Steckdose beziehungsweise einen Stromkreis angeschlossen werden. Niemals sollten mehrere Solargeräte an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, um eine Überlastung und damit einen möglichen Schwelbrand von Steckdose oder Stromleitungen zu vermeiden“, sagt Dinkler.

Eine spezielle Produktnorm für Stecker-Solargeräte gibt es derzeit noch nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS hat den Sicherheitsstandard DGS 0001:2019-10 für Stecker-Solargeräte eingeführt, der bereits einige sicherheitsrelevante Aspekte festgelegt, die voraussichtlich in die kommende Produktnorm einfließen. Diese neue Norm wird unter der Bezeichnung DIN VDE V 0126-95 geführt, ihre Fertigstellung sowie Veröffentlichung wird für Ende 2024 erwartet.

Quelle: TÜV-Verband | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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