NRW: Entwurf des Landes-Wärmeplanungsgesetzes vorgelegt

Im Bild ein Laptop mit Kästchen „abgehakt“ als Symbol für den Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes in NRW.Grafik: Dilok / stock.adobe.com
Der Datenaustausch bei der Wärmeplanung zwischen Gemeinden und Land soll vollständig elektronisch erfolgen.
In NRW liegt nun der Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes vor. Die 396 Gemeinden in NRW sollen ihre individuellen Wärmepläne eigenverantwortlich erarbeiten.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Landeswärmeplanungsgesetzes beschlossen und will diesen nun dem Landtag zuleiten. Mit der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes will das Land Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eigene Wärmepläne erstellen, um Investitionssicherheit für eine klimagerechte Wärmeversorgung zu geben.

„Die Potenziale für die Wärmewende in Nordrhein-Westfalen sind vielfältig. Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz legen wir die Grundlage für den nachhaltigen Umbau unserer Wärmeversorgung. So schaffen wir Orientierung und geben Planungssicherheit für eine Energieversorgung, die zukunftsfest und unabhängig von fossilen Brennstoffen ist“, sagt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. „ Dabei stellen wir unsere Gemeinden als strategische Planer ins Zentrum der Wärmewende. Die Kenntnisse über die lokalen Gegebenheiten und die relevanten Akteure sind hierbei von unschätzbarem Wert.“ Es sei beeindruckend, wie viele Gemeinden sich bereits freiwillig auf den Weg gemacht hätten. Bis Ende 2023 haben rund 250 Gemeinden einen Antrag auf Bundesförderung für die Durchführung einer Wärmeplanung gestellt.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verantwortlich für die Aufstellung einer Wärmeplanung. Zudem will das Land Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der zukünftigen Wärmeversorgung stärken. „Den Gesetzentwurf haben wir zudem einem Praxis-Check unterzogen und bereits intensiv mit Gemeinden diskutiert. Gemeinsam wollen wir das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 erreichen“, so Neubaur.

Bei der kommunalen Wärmeplanung sei die Beteiligung verschiedener Akteure essenziell, um eine gute Wärmeplanung zu entwickeln – dazu gehören unter anderem Stadtwerke, Energieversorger, Handwerksbetriebe, Bürgerinnen und Bürger sowie Abwärme produzierende Unternehmen. Die Landesregierung finanziert die Pläne im Rahmen der Konnexität und stellt den Gemeinden ein Unterstützungsangebot zur Verfügung. So berät das Kompetenzzentrum Wärmewende die Gemeinden und es wird ein zusätzlicher Leitfaden zum Landesgesetz durch NRW.Energy4Climate erstellt. Zudem stellt das Land Daten über das Wärmekataster des LANUV kostenfrei bereit.

Zentrale Elemente im Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes in NRW

Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz werden die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes umgesetzt. Zentrale Elemente sind im Folgenden aufgeführt.

  • Die 396 Gemeinden in NRW erhalten die Möglichkeit individuelle Wärmepläne eigenverantwortlich zu erstellen.
  • Nutzung der Länderöffnungsklauseln: NRW nutzt die Möglichkeiten des Bundesgesetzes für ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gemeinden. Zudem gibt es umfangreiche Möglichkeiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit.
  • Sicherung von Qualität und Transparenz der Wärmepläne: das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wird regelmäßige Monitoring-Berichte zum Stand der Kommunalen Wärmeplanung in NRW erstellen.
  • Digitalisierung und Datenmanagement: der Datenaustausch zwischen Gemeinden und Land wird vollständig elektronisch erfolgen.
  • Finanzierung: das Land deckt die Kosten der Erstellung der Wärmepläne ab. Die konkrete Höhe der Zahlungen für die Erstaufstellung der Wärmepläne ist im Gesetz festgelegt.

Quelle: MWIKE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen