Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen: Preise leicht gesunken

Im Bild ein Mann mit Geldscheienn vor Photovoltaik-Anlage als Symbol für die Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen nach dem EEG.Foto: sima / stock.adobe.com
Der starke Wettbewerb in der aktuellen EEG-Ausschreibungsrunde hat für niedrige Zuschlagswerte und damit einen geringen Förderbedarf gesorgt.
In der Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Juli 2024 lag der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 5,05 Cent pro Kilowattstunde. Im März waren es noch 5,11 Cent/kWh.

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Juli 2024 bekanntgegeben. Bei den sogenannten Solaranlagen des ersten Segments handelt es sich um PV-Freiflächenanlagen und Photovoltaik-Anlagen, die auf, an oder in Bauwerken errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. „Der Gebotstermin war nahezu doppelt überzeichnet. Der starke Wettbewerb hat für niedrige Zuschlagswerte und damit einen geringen Förderbedarf gesorgt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Hohe Beteiligung und geringe Zuschlagswerte

Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Juli 2024 ist fast um das zweifache überzeichnet. Die ausgeschriebene Leistung betrug in dieser Runde 2.148 Megawatt (MW). Interessenten haben 495 Gebote mit einem Volumen von 4.206 MW eingereicht. 268 Gebote mit einem Umfang von 2.152 MW konnte die Bundesnetzagentur bezuschlagen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,50 ct/kWh und 5,24 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,05 ct/kWh und damit auf ähnlichem Niveau wie in der Vorrunde (5,11 ct/kWh).

Das Solarpaket I führte zu mehreren Änderungen für die Ausschreibungen von PV-Freiflächenanlagen. Dazu zählt beispielsweise die Ausweitung der Flächenkulisse. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen, die landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar sind, konnte due Bundesnetzagentur in dieser Runde in allen Bundesländern berücksichtigen. Insgesamt entfiel fast die Hälfte der Zuschläge an Projekte auf solche Flächen (1.037 MW, 123 Zuschläge).

In diesem Verfahren hat die Behörde 63 Gebote ausgeschlossen. Die durch das Solarpaket I eingeführten Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung auf 50 MW sowie zu einem gesonderten Höchstwert für besondere Solaranlagen konnte sie in dieser Gebotsrunde noch nicht anwenden, da diese unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Darauf sind mehrere Gebotsausschlüsse zurückzuführen.

Bayern sahnt bei EEG-Ausschreibungen ab

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (700 MW, 118 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (244 MW, 22 Zuschläge) und Brandenburg (231 MW, 20 Zuschläge). Das kann auch damit zu tun haben, dass in den neuen Bundesländern besonders große Anlagen geplant werden, die aufgrund der 50-MW-Grenze keine Chance auf EEG-Förderung haben und die deshalb in der Regel nur über PPA vermarktet werden.

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Juli 2024 sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.

Die nächste Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und weitere Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Dezember 2024 statt.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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