Bundesnetzagentur legt Verteilung von Mehrkosten durch Erneuerbare fest

Im Bild ein Stecker auf Geldscheinen und Münzen als Symbol für die Festlegung der Bundesnetzagentur zur fairen Verteilung von Netzkosten aus der Integration Erneuerbarer Energien.Foto: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Die Mehrkosten, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen, sollen auf alle Stromkund:innen umgelegt und somit gerechter verteilt werden.
Netzbetreiber in Regionen mit vielen Erneuerbare-Energien-Anlagen haben Mehrkosten im Vergleich zu Regionen mit wenig erneuerbarer Stromerzeugung. Diese sollen nun auf alle Stromkund:innen verteilt werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Die Entlastung für die Netzentgelte in zahreichen Regonen wird damit zum 1. Januar 2025 wirken. „Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Fairere Netzentgelte in den Regionen mit viel erneuerbarer Energie

Die Festlegung gibt einen Rahmen vor, mit dem man Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifizieren kann, um alle Stromverbraucher über die Netzentgelte fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier und im Mai 2024 den Entwurf zur Festlegung konsultiert. Das Modell zur Festlegung wurde auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt. Beispielsweise hat die Bundesnetzagentur Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen.

Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab Mitte Oktober möglich. Die Bundesnetzagentur wird diese Zahlen veröffentlichen. Die Entlastungsbeträge will man über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanzieren. Den sollen die Übertragungsnetzbetreiber am 25. Oktober veröffentlichen.

Festlegung der Bundesnetzagentur sieht gestuftes Modell vor

Die Bundesnetzagentur sieht ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aufgrund des Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu legt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet. Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür will man über alle Stromverbraucher:innen bundesweit gleichmäßig verteilen.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung StromNEV zu nutzen. Dieser bewirkt schon heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die bisherige „§ 19-Umlage“ ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Die bestehende Regelung soll bürokratiearm und rechtssicher sein. Der deutlichen Entlastung der besonders betroffenen Regionen sollen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber stehen.

Brandenburger Bündnisgrüne begrüßen Festlegung

Die Brandenburger Bündnisgrünen begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Mehrkosten für Verteilnetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien bundesweit gleichmäßig zu verteilen. Brandenburg profitiere am meisten mit knapp 400 Millionen Euro. „Endlich wird für mehr Gerechtigkeit gesorgt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat sein Wort gehalten“, sagt Benjamin Raschke, Spitzenkandidat der Brandenburger Bündnisgrünen. Die Entlastung könne für einen durchschnittlichen Haushalt über 150 bis 300 Euro jährlich ausmachen. Und das schon ab dem nächsten Jahr. Handwerksbetriebe, Arztpraxen und größere Einzelhandelsgeschäfte können durchaus mit Ermäßigungen von mehr als 2.000 Euro rechnen.

Anmerkung: Die Einschätzung der Brandenburger Grünen haben wir nachträglich ergänzt.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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