Balkonkraftwerke: BMWK will MaStR-Anmeldung weiter vereinfachen

Im Bild ein Balkonkraftwerk, Tipps für Montage und Betrieb kommen vom TÜV.Foto: reimax16 / stock.adobe.com
Mit einer Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) will das Bundeswirtschaftsministerium unter anderem die Anmeldung von Steckersolargeräten vereinfachen. Die Verordnung bringt gegenüber den Vereinfachungen, die die Bundesnetzagentur bereits im April im Online-Dialog installiert hat, nur noch geringe Verbesserungen.

Die neuerlichen Änderungen für Balkonkraftwerke sind in der Anlage zur MaStRV zu finden. Diese enthält eine umfangreiche Tabelle, aus der sich beispielsweise ergibt, welche Eintragungen im Marktstammdatenregister (MaStR) für wen und für welche Anlagentypen verpflichtend sind, ob diese vertraulich oder öffentlich sichtbar sind und wo die Netzbetreiber eine Kontrollpflicht trifft.

Verfahren für Balkonkraftwerke im MaStR schon jetzt einfacher

Nachdem die Bundesnetzagentur bereits Anfang April den Online-Dialog zur Eingabe der Daten von Betreiber:in und Steckersolaranlage deutlich abgespeckt hatte, sieht der Verordnungsentwurf des BMWK jetzt nur noch kleine Verbesserungen vor.

Die wesentliche Änderung für die Steckersolargeräte ist, dass der Anschlussnetzbetreiber nunmehr automatisch eingefügt wird, nachdem der Anlagenstandort bekannt ist. Auch die Änderung ist im Marktstammdatenregister bereits implementiert, wie die Solarthemen-Redaktion im heutigen Selbstversuch feststellen konnte. Noch nicht umgesetzt ist freilich der bereits in der heute gültigen Version der MaStR-Verordnung vorgesehene Verzicht auf die Angabe zur Anzahl der Module. Diese – allerdings im Fall einer Balkonsolaranlage nicht allzu schwer zu ermittelnde – Zahl ist bislang noch einzutragen.

15.000 Stunden mehr Freizeit

Interessant sind bei solchen gesetzgeberischen Vorhaben oft auch die Angaben zum wachsenden beziehungsweise sinkenden Bürokratieaufwand. So erwartet das BMWK rund 180.000 Balkonkraftwerke pro Jahr, die im MaStR anzumelden sind, und es rechnet für den Vorgang mit einer Zeitersparnis von jeweils 5 Minuten. Damit reduziere sich der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger um 15.000 Stunden, so das BMWK.

Zusätzlich sollen sich 20.000 Anmeldungen durch Unternehmen um jeweils 5 Minuten verkürzen, so dass sich der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um 60.500 Euro vermindere.

Insgesamt erhoffen sich BMWK und Bundesnetzagentur, dass sich die Dunkelziffer der Balkonkraftwerke, die niemand ins MaStR eingetragen hat, künftig verringern wird.

Auch Flugwindanlagen jetzt im MaStR

Neben den Balkonkraftwerken will das BMWK weitere kleinere Änderungen im MaStR vornehmen. Unter anderem sollen Flugwindanlagen, die seit dem 16. Mai nach EEG gesondert gefördert werden, sich künftig auch im MaStR wiederfinden. Dafür wollen die Behörden künftig auf die Registrierung kleinerer Notstromaggregate mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt verzichten.

Autor: Guido Bröer | @ Solarthemen Media GmbH

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