Große Photovoltaik-Module auf Dächern: Drei-Quadratmeter-Regel in Kraft

Im Bild ein Mann, der ein Photovoltaik-Modul installiert, das DIBt hat die Drei-Quadratmeter-Regel veröffentlicht.Foto: Anatoliy Gleb / stock.adobe.com
Bautechnisch sind zukünftig Photovoltaik-Module bis drei Quadratmeter Größe auf Dächern erlaubt. Installateur:innen müssen sie aber auch tragen können.
Das DIBt hat die MVV TB 2024/1 veröffentlicht. Damit dürfen jetzt auch Solarmodule bis drei Quadratmeter Größe auf Dächern installiert werden. Die Drei-Quadratmeter-Regel wird bis Ende 2024 in den meisten Bundesländern in Landesrecht umgesetzt.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 28. August 2024 die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2024/1 (MVV TB 2024/1) offiziell veröffentlicht. In Deutschland beginnen nun die übrigen Bundesländer damit, die neue Vorschrift in Landesrecht umsetzen. Mit der sogenannten Drei-Quadratmeter-Regel kann man dann auch Photovoltaik-Module installieren, die größer als 2 m² sind. Die Mehrheit der Bundesländer plant die Bestimmung bis Ende 2024 umzusetzen.

Sechs Bundesländer (Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen) haben die neue Bestimmung schon umgesetzt, was flächenmäßig mehr als 70 Prozent des deutschen Marktes ausmacht, so Stephan Krauss, Sales Manager Longi Europe DG für die DACH-Region. Acht Bundesländer starten damit jetzt und gehen von einer Fertigstellung bis Ende 2024 aus. Dazu zählen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bremen und Schleswig-Holstein planen die Umsetzung bis zum ersten Quartal 2025. 

Tabellarische Übersicht

Bundesland Landesbauordnung Umsetzung der 3-m²-Regel 
Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Im August 2024 umgesetzt 
Bayern Bayerische Bauordnung (BayBO) Im November 2023 umgesetzt 
Berlin Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Geplant bis Ende 2024 
Brandenburg Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Geplant bis Ende 2024 
Bremen Bremische Landesbauordnung Geplant bis März 2025 
Hamburg Hamburgische Bauordnung (HBauO) Geplant bis Ende 2024  
Hessen Hessische Bauordnung (HBO) Im August 2023 umgesetzt 
Mecklenburg-Vorpommern Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) Geplant für 2024 
Niedersachsen Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Im Dezember 2023 umgesetzt 
Nordrhein-Westfalen Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Im März 2024 umgesetzt 
Rheinland-Pfalz Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) Im September 2024 umgesetzt 
Saarland Saarländische Landesbauordnung (LBO) Geplant bis Ende 2024  
Sachsen Sächsische Bauordnung Geplant für 2024  
Sachsen-Anhalt Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) Geplant bis Ende 2024 
Schleswig-Holstein Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung – LBO) Geplant bis Ende Februar 2025 
Thüringen Thüringer Bauordnung (ThürBO) Geplant bis Ende 2024 
Alle Angaben basieren auf der Rückmeldung der jeweiligen Behörde. Die Angaben sind ohne Gewähr und können kurzfristigen Veränderungen durch die Behörden unterliegen.

Bereits im Oktober 2023 nahm die Behörde die Drei-Quadratmeter-Regel in die entsprechende Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) auf. Die offizielle Freigabe ist nun für die Mehrheit der Länder nun der Startschuss für die Umsetzung auf Bundesländerebene. Bisher waren Solarmodule mit einer Einzelfläche von mehr als zwei Quadratmetern auf Dächern mit einer Neigung von bis zu 75 Grad baurechtlich nicht zugelassen. Für solche Anlagen war eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich, die aufwändig und zeitintensiv ist.

Drei-Quadratmeter-Regel bringt Rechtssicherheit für Installateure

Mit der Zwei-Quadratmeter-Regelung nahm Deutschland bisher eine Sonderstellung in Europa ein. In anderen europäischen Ländern gab und gibt es keine Größenbeschränkung für die Installation von Solarmodulen. Damit können nun auch Endverbraucher:innen und Gewerbetreibende von größeren und leistungsstärkeren PV-Modulen profitieren. Installateur:innen auf der anderen Seite erlangen Rechtssicherheit und können auf eine größere Produktvielfalt zurückgreifen. 

Auf dem weltweiten PV-Markt haben sich laut Krauss größere Photovoltaik-Module längst durchgesetzt. Dieser Trend wird vor allem durch neue Standardisierungen bei den Wafergrößen unterstützt und aufrechterhalten. 

Größer ist nicht gleich effizienter

Auch wenn der Markt stetig höhere Leistungsklassen nachfragt und es für Privatanwender verlockend erscheint, übergroße Photovoltaik-Module zu nutzen: Auf Schrägdächern kann die Montage und Nutzung eingeschränkt sein. Solarinstallationen sind und bleiben im wortwörtlichen Sinne ein echtes Handwerk. „Viele Installateur:innen montieren und tragen die PV-Module von Hand. Daher sollten Solarmodule in Bezug auf Größe und Gewicht für eine Person noch gut handhabbar sein“ sagt Krauss. Schließlich gelte: Auch wenn PV-Module aufgrund ihrer Größe einer höheren Leistungsklasse zugeordnet werden können, lohnt sich ein Blick auf die Effizienz der Zellen und des Photovoltaik-Moduls selbst sowie auf die eingesetzte Solartechnik. Denn der Modulwirkungsgrad steigt nicht analog zur Modulgröße. Kleine Module können ähnliche Energieerträge erzielen wie große.

Die Rückkontakttechnologie ist beispielsweise dafür bekannt, dass sie wesentlich früher am Tag und auch bei schlechten Lichtverhältnissen bereits Erträge liefert. Der Leistungsvorteil kann demnach auch höhere Stromerträge durch größere Photovoltaik-Module ausgleichen. „Das ideale Szenario ist aus meiner Sicht eine Mischung aus diesen drei Punkten: Module, die größer als 2 m² sind, von einer Person installiert werden können und auf Rückkontakttechnologie basieren. So wird man allen Seiten gerecht“, sagt Krauss.

Quelle: Longi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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