Erfolg vor Gericht: Berliner Mieter darf Balkonkraftwerk anbringen
Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klage eines Berliner Mieters zur Genehmigung von seinem Balkonkraftwerk war erfolgreich: Nach monatelanger Blockade hat die Wohnungsgenossenschaft DPF vor Gericht eingelenkt. Die Wohnungsgenossenschaft hat nach Angaben der DUH rechtlich nicht haltbare und überzogene Auflagen zurückgezogen und die Installation des Balkonkraftwerks erlaubt. Fast zwei Jahre lang hatte die Genossenschaft dem Kläger die Installation durch Anforderungen wie die Prüfung der gesamten Hauselektrik erschwert und sich geweigert, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen. Auch weitere Forderungen, wie die Montage durch eine Fachkraft, eine Freigabeerklärung der Feuerwehr und regelmäßige Wartungsnachweise, hielten vor Gericht nicht stand.
„Endlich ist es so weit: Unser Balkonkraftwerk darf in Betrieb gehen. Das ist ein großer Erfolg für mich persönlich, aber auch für viele andere: Es ist schön, dass Mieterinnen und Mieter absurde Anforderungen zur Anbringung eines Balkonkraftwerks nicht einfach hinnehmen müssen. Befremdlich ist allerdings, dass solch langwierige Rechtsstreitigkeiten nötig sind, um einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können“, sagt Marcel, der Kläger aus Berlin.
Rechtsanwalt Dirk Legler, ergänzt: „Es ist wirklich bedauerlich, dass wir erst durch einen Rechtsstreit die Einsicht der Genossenschaft erwirken mussten. Der Beschluss ist aber ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Mieterinnen und Mietern und ein Sieg für die Energiewende. Er zeigt: Eine nachhaltige Energiezukunft kann eingefordert werden. Das muss jetzt allen Vermieterinnen und Vermietern in Deutschland als objektiver Maßstab dienen.“
Klare Kriterien für Genehmigung von Balkonkraftwerk gefordert
Die DUH fordert von der Bundesregierung klare Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken festzulegen. „Die Praxis von Vermieterinnen und Vermietern, Balkonkraftwerke mittels überzogener Auflagen verhindern zu wollen, ist schlicht nicht rechtens! Dass Mieterinnen und Mietern weiter häufig nur der Klageweg bleibt, um die Zustimmung zur Anbringung eines Balkonkraftwerks zu erlangen, ist ein Armutszeugnis für die Verbraucherpolitik der Bundesregierung und zeigt die weiter bestehenden gesetzlichen Regelungslücken deutlich auf“, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, endlich klare und faire Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken festzulegen, sodass alle ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.“
Im Juli hatte der Bundestag bereits Erleichterungen für Mieter:innen beschlossen, die ein Balkonkraftwerk installieren wollen. Auch die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll einfacher werden.
Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH