Klima-Urteil rechtskräftig: Bundesregierung muss Maßnahmen im Landnutzungssektor ergreifen
Das Klimaurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung für mehr Klimaschutz im Landnutzungssektor (LULUCF) ist rechtskräftig. Das OVG bestätigte heute, dass das federführende Bundesumweltministerium keine Revision gegen die Verurteilung aus dem Mai 2024 eingelegt hat.
Was daraus folgt, ist laut DUH ein Durchbruch. Im LULUCF-Sektor werden die Klimaziele mit den bisher geplanten Maßnahmen zu praktisch 100 Prozent verfehlt. Im Jahr 2045 soll der Sektor eigentlich 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente speichern, bereits jetzt und mit den jahresgebundenen Zielen für 2030, 2040 und 2045 soll der Sektor als Senke für unvermeidbare Restemissionen aus anderen Bereichen wie der Zementindustrie dienen. Laut Berechnungen könnte er aber sogar 2045 noch CO2 ausstoßen. Mit dem heute rechtskräftig gewordenen Urteil verpflichten die Richterinnen und Richter die Bundesregierung, jetzt so weitgehende Klimaschutzmaßnahmen zu verabschieden, dass Deutschland die Ziele einhält. Um diesen erheblichen Umfang zu erreichen, sind laut DUH Maßnahmen notwendig wie deutlich weniger Holzentnahme aus deutschen Wäldern, eine schnellere und umfangreichere Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor pro Jahr und keine weitere Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken.
Nach Ansicht der DUH muss die Regierung spätestens bis zum 31. Oktober 2024 die geplanten Maßnahmen als Entwurf vorlegen und innerhalb von sechs Monaten verabschieden. Andernfalls wolle man Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten, so der Verband. Der Fachverband Holzenergie sieht dagegen in Holz den wichtigsten nachwachsenden Rohstoff für die Energiewende und lehnt weitere Auflagen und Einschränkungen einer Wald- und Holznutzung ab.
Erstmalig Klimaurteil zu sofortigen konkreten Klimaschutzmaßnahmen
Es ist das erste Mal, dass ein Umweltverband eine rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen konkreten Klimaschutzmaßnahmen vor einem Verwaltungsgericht erwirken konnte. „Ohne ein umfassendes Aktionsprogramm für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Klimaanpassung sind die verpflichtenden deutschen Klimaziele nicht einzuhalten. Dass hier und heute gehandelt werden muss, ist auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu verdanken. Sie hat Rückgrat bewiesen und auf eine Revision und damit weitere Verzögerung verzichtet“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Das gilt nicht für ihren Kabinettskollegen Robert Habeck. Der Klimaschutzminister hat gegen das zweite Klimaurteil, das das OVG Berlin-Brandenburg im Mai gegen die Bundesregierung gefällt, Revision eingelegt. Der Richterspruch besagt, dass die Ampel ihr Klimaschutzprogramm auch für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Abfallwirtschaft und Sonstiges nachschärfen muss. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren entscheiden. Obwohl der Bundestag das Klimaschutzgesetz mittlerweile geändert hat, geht die DUH davon aus, dass der Anspruch auf ein ausreichendes Klimaschutzprogramm bleibt und die Bundesregierung auch dem geänderten Klimaschutzgesetz nicht gerecht wird.
„Im Haushaltsjahr 2025 sind trotz einer historisch niedrigen Sanierungsrate 2,4 Milliarden Euro weniger innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeplant als in diesem Jahr. Zusätzlich verschiebt sich die Auszahlung der Heizungsförderung ein weiteres Mal nach hinten“, sagt Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin. Unter diesen Bedingungen könne man die Menschen nicht dazu befähigen, den Klimaschutz in ihren Gebäuden voranzutreiben. „Wir lassen die Ampel damit nicht durchkommen und werden sie nun vor dem Bundesverwaltungsgericht zu effektivem Klimaschutz in allen Sektoren zwingen. Denn wir sind nach den Verfahren im Mai sehr optimistisch, dass die Richterinnen und Richter dort zum selben Schluss kommen“, so Metz.
Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH