Solarpaket 1 wartet weiter auf EU-Notifizierung
Wann die Notifizierung, also das OK aus Brüssel für das Solarpaket zu erwarten sei, dass könne man aktuell nicht sagen, „weil die Verfahrensführung bei der Kommission liegt“, erklärt ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Solarthemen-Anfrage. Allerdings zeigt er sich guter Hoffnung: „Die Bundesregierung befindet sich zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets 1 in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der Europäischen Kommission.“
Was genau an den EEG-Neuregelungen des Solarpakets noch auf Eis liegt, dass lässt sich mit etwas Mühe aus § 101 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nachlesen. In der Solarbranche wartet man besonders auf die angehobenen Vergütungen für mittelgroße PV-Anlagen ab 40 kW und auf den den Vorteil von 2,5 Cent pro Kilowattstunde für Agri-PV und andere „besondere“ PV-Anlagen gegen gewöhnlichen Freiflächen-Solarparks. Daneben steht aber eine ganze Reihe weiterer Benefits für die Branche unter dem Vorbehalt der EU-Notifizierung:
- die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens bei PV-Dachanlagen,
- die neue Förderung für Flugwindenergieanlagen,
- die Anhebung der maximalen Gebotsgröße in den Ausschreibungen für Freiflächen-PV auf 50 MW,
- die Verbesserungen beim Repowering von Dachanlagen und
- die Berechnung der Vergütung von Klein- und Bürgerenergiewindanlagen anhand des Vorjahres statt des Vorvorjahres. Das BMWK erklärt dazu, hier sei durch ein redaktionelles Versehen im Beihilfevorbehalt der Verweis auf § 100 Absatz 36 EEG 2023 aufgeführt statt Absatz 35.
Während die Branche auf die Notifizierung für das Solarpaket wartet, mag sich ein kleiner vorläufiger Vorteil in der Übergangszeit aus der noch nicht vollzogenen Absenkung der Ausschreibungsschwelle für PV-Freiflächenanlagen ergeben. In dem Gezerre um das Solarpaket hatte die FDP seinerzeit durchgesetzt, dass PV-Freiflächenanlagen nicht erst ab 1 Megawatt, sondern bereits ab 750 Kilowatt nur auf dem Umweg über die Ausschreibung an Förderung gelangen können.
Für die betreffenden Paragraphen gilt, wie für alle anderen, die noch auf Notifizierung warten, bis dahin der Wortlaut der Vorgängerversion des EEG.
Autor: Guido Bröer | Solarthemen Media GmbH