Eigenverwaltungsverfahren von Landwärme: Biomethanlieferungen laufen weiter

Im Bild eine Hand mit Maiskolben vor Biogasanlage, Landwärme liefert Biomethan trotz des Insolvenzverfahrens weiter.Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com
Landwärme hat in wenigen Fällen moderate und marktfähige Preisanpassungsangebote für Biomethan versandt.
Landwärme hat sich zu dem Vorwurf geäußert, Biomethanlieferverträge nicht zu erfüllen. Es soll sich um Einzelfälle handeln, die insolvenzrechtlich notwendig sind.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung des Biomethan- und THG-Quotenhändlers Landwärme hatte die Stadtwerkeorganisation Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) berichtet, dass das Unternehmen vertraglich zugesicherte Biomethanlieferungen „aktuell eher nicht erfüllt“, wie der Solarserver berichtete. Dieser Einschätzung widerspricht das Unternehmen. Die Meldung des ASEW bilde einen veralteten Stand ab. „Wir sind insolvenzrechtlich verpflichtet, gewisse Vertragsstrukturen anzupassen. Dies hatten wir stets transparent kommuniziert“, sagt Dagmar Düring, Leitung Strategie & Kommunikation bei Landwärme. Ziel sei es, den Großteil der Kundenbeziehungen langfristig weiterzuführen, indem man gemeinsam für alle Seiten wirtschaftlich tragfähige Lösungen finde.

„Aufgrund der rechtlichen Vorgaben im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren stehen wir in der Pflicht, vereinzelt Biomethanlieferungen vorerst auszusetzen, insbesondere, sofern offene Forderungen bestehen oder anderweitig Schädigung der Insolvenzmasse droht“, sagt Düring. „Hier möchten wir betonen, dass es sich dabei lediglich um Einzelfälle handelt. Die meisten unserer Kunden werden derzeit ohne Vertragsanpassung weiter beliefert und sind darüber auch verbindlich informiert. Nur in den wenigen Fällen, in denen eine Anpassung im insolvenzrechtlichen Rahmen zwingend erforderlich war, wurden bereits moderate und marktfähige Preisanpassungsangebote versandt. Dank dieses Vorgehens haben wir bereits etliche Einigungen erzielt. Danach können auch diese Lieferungen fortgesetzt beziehungsweise wieder aufgenommen werden.“

Die Mutmaßungen über die Erfüllungsquote zugesicherter Biomethanlieferungen durch Landwärme seien demnach unrichtig. „In einigen Fällen, insbesondere im Geschäftsbereich der THG-Quote aus Strom, stehen wir noch in der Klärung der Sachverhalte. Sobald wir Auskunft geben können, informieren wir unsere Partner umgehend“, sagt Düring.

Auf die Einordnung von Landwärme hat ASEW reagiert. Der oben genannte Satz unterstelle, dass Landwärme aktuell die Belieferung mit Biomethan in größerem Umfang eingestellt hat. Diese Aussage basiere auf den Ergebnissen einer im Rahmen des ASEW-Erfahrungsaustausches gemachten und in der Presseinformation so auch bezeichneten „nicht repräsentative[n] Erhebung unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Austausches“. Richtig sei, dass die Biomethanlieferungen laut dieser Umfrage überwiegend nicht eingestellt wurden. Tatsächlich hatte sich auch hier gezeigt, dass es zwar zwei Liefereinstellungen gegeben hat, laut der überwiegenden Zahl der Abstimmenden (24 von 31) erfolge die Biomethanlieferung derzeit weiterhin vertragsgemäß. Weiterhin gaben fünf Abstimmende an, keine Kenntnis darüber zu haben, ob die Lieferung eingestellt worden sei.

HIiweis: Die Reaktion der ASEW wurde nachträglich hinzugefügt.

Quelle: Landwärme | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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