Stopp von Genehmigungsverfahren für Windenergie-Anlage in Werl „offensichtlich rechtswidrig“

Im Bild Justitia hinter einem Tisch mit Richterstab als Symbol für das Urteil Regionalplanung und Windenergie in NRW.Foto: Studio East / stock.adobe.com
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte angeordnet, die Genehmigung einer Windenergie-Anlage in Werl im Kreis Soest auszusetzen. Die Betreiberin klagte vor dem Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren und bekam gestern Recht.

In der Windenergie-Branche stößt das Urteil über dieses Genehmigungsverfahren auf besondere Beachtung. Allein beim Oberverwaltungsgericht sind 17 ähnliche Eilverfahren anhängig. In 16 Fällen geht es um Anweisungen der Bezirksregierung Arnsberg, in einem Fall um eine Anweisung aus Detmold. Betroffen sind damit beim OVG NRW in Summe 50 Windenergie-Anlagen, so das Gericht. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) geht insgesamt von mindestens 80 betroffenen Windenergie-Anlagen aus.

Bezirksregierung stoppte Genehmigungsverfahren für Windenergie-Anlage mit Verweis auf Regionalplanung

Die Betreiberin hatte im September 2023 beim Kreis Soest die Erteilung eine immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergie-Anlage in Werl beantragt. Der Standort liegt außerhalb der im Regionalplan-Entwurf für die Stadt Werl vorgesehenen Windenergiebereiche.

Die Bezirksregierung stoppte das Genehmigungsverfahren nach einer Änderung des Landesplanungsgesetzes im Juni 2024. Der Bezirk fürchtete, das laufende Verfahren der Regionalplanung könne durch die Windenergie-Anlage unmöglich oder wesentlich erschwert werden. Die Bezirksregierung wies den Kreis Soest daher an, das Genehmigungsverfahren für ein Jahr auszusetzen. Die Betreiberin der Windenergie-Anlage ging mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dagegen vor und hatte Erfolg.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit zwei Argumentationssträngen. Zum einen sei das Vorgehen „(offensichtlich) rechtswidrig“, da es gegen das Bundesimmissionsschutzrecht verstoße. Erheblich für die Entscheidung des Gerichts sei allerdings eine andere Überlegung gewesen. Das Regionalplanverfahren nach dem konkret verfolgten Planungskonzept des Regionalrats Arnsberg sei durch die einzelne Windenergie-Anlage keineswegs wesentlich erschwert oder gar unmöglich, befand das Gericht. Ein solcher Fall werde in der Regionalplanung überhaupt nicht betrachtet. Damit lägen die „Voraussetzungen für ein Aussetzen des Genehmigungsverfahrens offenkundig nicht vor“.

Selbst wenn die Windenergie-Anlage die Regionalplanung wesentlich erschweren würde, bliebe die Entscheidung „offensichtlich ermessensfehlerhaft“. Insbesondere seien Gesichtspunkte nicht berücksichtigt worden, die gegen die Aussetzung sprächen.

LEE NRW: Landesplanungsgesetz muss schnell korrigiert werden

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) begrüßt die Entscheidung des Gerichts. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagt LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel. Das sei keine Überraschung, alle Experten in den Konsultationen hätten die sogenannte Aussetzungsregelung als rechtswidrig bewertet

Der LEE NRW hält die Entscheidung für bundesweit relevant, da klargestellt werde, dass Länderregelungen nicht das Bundesrecht, in diesem Fall das Bundesimmissionsschutzgesetz, aushebeln können.

Die Regionalpläne werden laut LEE NRW zurzeit in ganz Nordrhein-Westfalen überarbeitet, um Flächen für die Windenergie auszuweisen. Dieser Prozess werde voraussichtlich bis Ende 2025 dauern. Mit dem neuen Landungsplanungsgesetz vom Sommer 2024 sollten die Genehmigungsverfahren für Windenergie-Anlagen ausgesetzt werden, die nicht zu den Entwürfen der neuen Regionalpläne passen. Das sollte allerdings nur in wenigen Ausnahmen der Fall sein, habe die Landesregierung betont. Der LEE NRW fordert von der schwarz-grünen Landesregierung nun, den entsprechenden Passus im Landesplanungsgesetz schnell zu ändern und bestehende Aussetzungsbescheide zu stoppen.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will mit der Ausweisung der Windenergie-Flächen schneller sein, als sie laut den Anforderungen der Bundesregierung müsste. Der LEE NRW hatte allerdings bereits im vorigen Dezember vermutet, dass bestimmte Bezirke die Regionalplanung nutzen würden, um die Windenergie auszubremsen.

Quelle: LEE NRW, OVG NRW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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