Neues Förderprogramm: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Im Bild entstehende Neubauten, der Bund legt das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) auf.Foto: Georg / stock.adobe.com
Seit dem KfW-Förderstopp im Januar 2022 fördert der Bund wieder den wenig ambitionierten Energieeffizienzstandard EH55 auf dem freien Wohnungsmarkt.
Der Bund will klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) fördern. Dafür gibt es ab Oktober neue KfW-Produkte für Privatleute, Unternehmen und Kommunen.

Im Auftrag des Bundesbauministeriums (BMWSB) startet am 1. Oktober das KfW-Förderprodukt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN). Mit der neuen KNN Förderung will der Bund den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anschieben, gleiches gilt auch für Nichtwohngebäude. Kommunen, aber auch Privatpersonen und Unternehmen, können diese Förderung als Zuschuss beantragen, die entsprechende Gebäude bauen oder kaufen wollen. Der Neubau muss mindestens der Effizienzhausstandard 55 erreichen. Zudem gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So sollen Gebäude mit niedrigeren Baukosten entstehen, bei denen man aber auch zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Nutzer vermeiden will.

Die Einhaltung der geforderten Standards des KNN muss ein bei der Dena als Sachverständiger akkreditierter Energie-Effizienz-Experte bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.

DUH: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment ist Mogelpackung

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das neue Förderprogramm. „Diese Neubauförderung ist eine Mogelpackung. Es gibt kein einziges Förderkriterium, das den Bau von bezahlbarem oder klimafreundlichem Wohnraum gewährleistet, wie etwa eine wirksame Mietpreisbegrenzung“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Stattdessen wird sinnbefreit eine nach Wohnungsgröße gestaffelte Mindestraumanzahl eingeführt. Und statt Bewohnerinnen und Bewohner mit einem angemessenen Energiestandard vor hohen Nebenkosten zu schützen, gibt Bauministerin Geywitz lediglich einen längst überholten Baustandard für die Förderung frei. Damit stellt sie die Interessen von Bauwirtschaft und Investoren über die Bekämpfung von Wohnungs- und Klimakrise. Darüber kann auch der ohnehin viel zu niedrig angesetzte Treibhausgasgrenzwert nicht hinwegtäuschen.“

DAWI-Förderung beim Investitionskredit 208 für Kommunen möglich

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen (208) stellt die KfW Kommunen zinsgünstige langfristige Finanzierungen für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur zur Verfügung. Dabei ist auch die Weiterleitung der KfW-Mittel durch die Kommunen an Dritte (als Zuschuss oder Darlehen) möglich, sofern sie hierbei die Bestimmungen des Europäischen Beihilfenrechts einhalten. Künftig auch Investitionsvorhaben zugunsten von wirtschaftlichen Tätigkeiten gefördert werden, wenn diese Dienstleistungen aus allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) darstellen. Dies könnten beispielsweise Investitionen in den ÖPNV sein. Ein Formular finden Vertreter:innen von Kommunen zusammen mit einem Infoblatt über nähere Details zu „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ unter diesem Link.

Das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment für Kommunen hat die Nummern 498 für Wohngebäude und 499 für Nichtwohngebäude. Privatleute und Unternehmen finden Informationen im Programm 296.

Quelle: KfW, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen