Landwärme: Eigenverwaltungsverfahren im Plan

Im Bild eine Biogasanlage, der Biomethanhändler Landwärme befindet sich im Eigenverwaltungsverfahren.Foto: Wolfgang Jargstorff / stock.adobe.com
Der Biomethan- und THG-Quoten-Händler Landwärme befindet sich im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Das Insolvenzverfahren soll Anfang November vom Gericht eröffnet werden.

Die Neuaufstellung des Biomethanversorgers Landwärme im Rahmen vom laufenden Eigenverwaltungsverfahren liegt eigenen Angaben zufolge voll im Plan. „Landwärme hat inzwischen ihre Vertragslandschaft einer eingehenden Revision unterzogen“, sagt Sanierungsgeschäftsführerin Anna Katharina Wilke fest. Das Ergebnis: Das Unternehmen könne die meisten seiner Ökogas- und EEG-Kunden derzeit ohne Vertragsanpassung weiter beliefern. Landwärme hat die betreffenden Kunden darüber bereits verbindlich informiert. „Wir sind zuversichtlich, dass das Verfahren wie geplant Anfang November 2024 vom Gericht eröffnet werden kann. Bei der Neugestaltung von Verträgen haben wir in den letzten Wochen deutliche Fortschritte erzielt“, so Geschäftsführer Zoltan Elek. „Auch das politische und behördliche Umfeld im Bereich Treibhausgasminderungsquoten hat sich verbessert. Wir rechnen daher mittelfristig zumindest mit einer Stabilisierung des Marktes.“

In den wenigen Fällen, in denen eine Anpassung der Verträge zwingend erforderlich war, hat Landwärme moderate und marktübliche Preisanpassungsangebote versandt. Auch hier hat Landwärme inzwischen zahlreiche Einigungen erzielt, sodass das Unternehmen diese Lieferungen fortsetzen oder wieder aufnehmen kann. Im Segment Kraftstoff-Biomethan will das Unternehmen Ansätze zur Schadensbegrenzung erarbeitet haben, um nun mit den betroffenen Kunden Lösungen abzustimmen. Auch im Geschäftsbereich der THG-Quote, insbesondere aus Strom, sind derzeit Konzepte in der Entwicklung. Zudem befindet sich Landwärme auf der Lieferantenseite im engen Austausch mit den Partnern und konnte inzwischen mit einem Großteil der Vorlieferanten Vereinbarungen über eine Fortführung der Lieferbeziehung treffen. „Ganz besonders stolz bin ich auf das ungebrochene Engagement unseres Teams”, so Elek. „Das Team zieht an einem Strang. Dafür bin ich sehr dankbar und zuversichtlich gestimmt, dass wir gemeinsam durch diese herausfordernde Zeit kommen.“

Großes Investoreninteresse

Erhebliche Fortschritte im Eigenverwaltungsverfahren hat Landwärme eigenen Angaben zufolge auch beim eingeleiteten Investorenprozess erreicht. Eine höhere zweistellige Zahl möglicher Finanzpartner hat demnach ihr Interesse bekundet. Rund ein Dutzend der Interessenten hat bereits mit der Prüfung der Unternehmensunterlagen begonnen. „Das hohe Investoreninteresse zeigt, dass der Markt nach wie vor vom Landwärme-Geschäftsmodell überzeugt ist, sodass wir bald mit finanzkräftigen Investoren den eingeschlagenen Wachstumskurs mit neuer Energie fortsetzen können“, so Anna Katharina Wilke.

Landwärme bewertet es überdies als positiv, dass die Bundesregierung einen neuen Referentenentwurf für die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt hat. Darin will das Bundesumweltministerium für die Jahre 2025 und 2026 nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom anerkennen, die man auch im selben Jahr erzielt hat. Die bisherige gesetzliche Regelung sieht noch vor, dass Quotenverpflichtete die Übererfüllung ihrer Verpflichtungen zur Emissionsreduktion auch zu einem späteren Zeitpunkt noch anrechnen können. „Grundsätzlich ist dieser Vorstoß positiv zu bewerten“, sagt Zoltan Elek zu dem Entwurf. „Ab 2025 kann dies nach unserer Einschätzung eine leichte Erholung des Marktes mit sich bringen.“ Die verlängerte Prüfzeit für die Quotenanmeldungen der Jahre 2023 und 2024 bis 2027 würde es zudem ermöglichen, die Betrugsvorwürfe gründlich zu klären.

Ferner hätte das Umweltbundesamt inzwischen bekanntgegeben, dass sich 45 UER-Projekte als fingiert herausgestellt haben. Zudem hätte Bundesumweltministerin Steffi Lemke bestätigt, dass man diese Projekte vollständig rückabwickelt. „Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Elek. „Die Rückabwicklung muss nun umgehend eingeleitet werden. Gleichzeitig muss die Prüfung der offenen Projekte zügig fortgesetzt und auch den anhaltenden Hinweisen auf falsch deklarierten Biodiesel mit Entschlossenheit nachgegangen werden.“

Eigenverwaltungsverfahren von Landwärme wegen Preisverfalls bei THG-Quoten

Landwärme hatte am 13. August 2024 bekanntgegeben, dass sich das Unternehmen im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens neu aufstellt. Notwendig war dies durch einen seit Beginn des Jahres 2023 anhaltenden Verfall der Preise für Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten). Dieser war aufgrund mutmaßlicher Betrugsfälle bei der Einfuhr von Biodiesel und Upstream-Emission-Reduction-Projekten (UER-Projekten) eingetreten.

Die Stadtwerkevereinigung ASEW hatte berichtet, dass die Stadtwerkewelt das Kommunikationsverhalten von Landwärme im Rahmen des Verfahrens als ungünstig bewertet.

Quelle: Landwärme | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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