Regierung bringt Gesetz zur Geothermie-Beschleunigung in Bundestag ein
Der Entwurf für das neue Gesetz sieht vor, in einem Stammgesetz sowie spezifisch insbesondere im Wasserhaushaltgesetz (WHG) und im Bundesberggesetz (BBergG) Regelungen für die Beschleunigung der Geothermie zu treffen. Für Geothermie-Anlagen und Wärmepumpen soll ebenfalls ein „überragendes öffentliches Interesse“ gelten. Verfahren sollen beschleunigt und Hindernisse abgebaut werden. Über den Referentenzentwurf für das Geothermie-Gesetz hatte der Solarserver Anfang Juli berichtet.
Auch in der Verwaltung will die Regierung ansetzen und Verfahren verkürzen und vereinfachen. Dabei sollen Digitalisierung, kürzere Bearbeitungsfristen seitens der Behörden und geringere Anforderungen an die Genehmigung helfen.
Außerdem soll es Vereinfachungen für diejenigen Geothermie-Projekte geben, die unter das Bergrecht fallen. Während klassischer Bergbau oft dynamische Prozesse mit sich bringe, sei eine einmal abgeteufte Bohrung zur Gewinnung von Erdwärme anschließend eher statischer Natur, heißt es in der Lösungsbeschreibung des Gesetzesentwurfs. Daher würden die bergrechtlichen Voraussetzungen für die Gewinnung von Geothermie entsprechend vereinfacht.
Die Regierung rechnet damit, dass sich durch den Bürokratie-Abbau erhebliche Zeit und Kosten sparen lassen. Für Bürgerinnen und Bürger geht die Regierung von 800 Stunden Zeitersparnis durch wegfallende Anträge aus. Was dabei mitgezählt wird, ist allerdings nicht ausgeführt. Die Wirtschaft könne 441.000 Euro an sogenanntem Erfüllungsaufwand sparen, die Bundesländer 1.091.000 Euro Verwaltungskosten.
Quelle: Bundestag | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH