Branche begrüßt Urteil zu Windenergie und Denkmalschutz

Statue der Justitia im SonnenscheinFoto: helmutvogler / stock.adobe.com
In Sachsen hat das OVG Bautzen in einem Verfahren zu Denkmalschutz der Windenergie Vorrang eingeräumt. Der BWE-Landesverband sieht das Urteil als wegweisend, weil es sich auf ein UNESCO-Weltkulturerbe bezieht.

Der Landesverband Sachsen des Bundesverbands Windenergie (BWE) begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen, die den Vorrang von Windenergieanlagen gegenüber dem Denkmalschutz, insbesondere in der Nähe von UNESCO-Welterbestätten, bestätigt. In dem Urteil vom 21. März 2024 hat das Gericht laut BWE hervorgehoben, dass eine optische Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern nur dann relevant sei, wenn bestimmte, im Managementplan festgelegte, Sichtbeziehungen betroffen sind.

Wie der BWE-Landesverband weiter erklärte, hatte das OVG Bautzen über den Bau von drei Windenergieanlagen in der Nähe von vier Naturdenkmälern und einem UNESCO-Weltkulturerbe in der geschützten „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ zu entscheiden. Dabei habe der Fokus auf der Frage gelegen, ob die geplanten Anlagen das Erscheinungsbild der Denkmäler und des Weltkulturerbes in einer Entfernung von 2,1 beziehungsweise 3,6 Kilometern erheblich beeinträchtigen. Das Gericht habe festgestellt, dass die bloße Sichtbarkeit der Windräder keine erhebliche Beeinträchtigung darstelle. Denn diese befänden sich etwa 1,3 Kilometer außerhalb der Kern- und Pufferzone und würden die relevanten Sichtachsen nicht beeinflussen.

„Dieses Urteil ist ein entscheidender Schritt im Freistaat Sachsen in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. Es macht mehr als deutlich, dass der Schutz von Kulturdenkmälern und die dringende Notwendigkeit des Klimaschutzes im Zusammenhang mit Ausbau der Windenergie in Einklang gebracht werden können“, so BWE-Landesvorsitzender Martin Maslaton.

Das Urteil sende ein wichtiges Signal an Projektentwickler. Zukünftige Vorhaben sollten zwar den Denkmalschutz berücksichtigen. Sie ließen sich gleichwohl in der Nähe von UNESCO-Welterbestätten realisieren, wenn die Projektierer die entsprechenden Schutzkriterien einhielten.

Denkmalschutz und erneuerbare Energien sind in vielen Bundesländern oft noch ein Konfliktfeld.

Quelle: BWE-Landesverband Sachsen | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen