Innovationsausschreibung überzeichnet – Biomethan ohne Zuschlag
Die jüngste Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) war deutlich überzeichnet. Es gingen dreimal so viel Angebote ein wie Genehmigungen möglich waren. Das betraf den Termin zum 1. September 2024. Dagegen gab es bei der zeitgleich stattgefundenen Ausschreibung für Biomethan-Anlagen keinen Zuschlag. Wie die BNetzA ohne Nennung näherer Details mitteilte, musste das einzige eingereichte Gebot ausgeschlossen werden.
In der Innovationsausschreibung betrug die ausgeschriebene Menge 583 Megawatt (MW). Dengegenüber gingen 154 Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.856 MW ein. Hiervon erhielten 50 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 587 MW einen Zuschlag.
In den Innovationsausschreibungen sind nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung zulässig. Die weit überwiegende Anzahl der Gebote bezog sich wie in den Vorrunden auf Anlagenkombinationen mit Solaranlage und Speicher. Erstmals reichten die Akteure auch Gebote für Wind-Speicher-Kombinationen ein, hier im Umfang von 91 MW. Keines davon erhielt einen Zuschlag. Von den 154 eingereichten Geboten wurden 18 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,74 ct/kWh bis 7,45 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,09 ct/kWh deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 ct/kWh sowie unter dem durchschnittlichen, mengengewichtete Zuschlagswert der Vorrunde von 8,33 ct/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (227 MW, 25 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (115 MW, sieben Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (57 MW, drei Zuschläge).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen findet am 1. April 2025 statt. Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. Mai 2025 durchgeführt.
Quelle: BNetzA | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH