Verein begrüßt neue Gesetzesänderungen für Balkonkraftwerke

Zwei Solarmodule an einem mit Blumen bepflanzten Balkon.Foto: Maryana / stock.adobe.com
Am 17.10.2024 treten Gesetzesänderungen rund um die Mini-PV in Kraft. Diese stärken die Rechte von Mietern, Steckersolargeräte zu installieren.

Der Freiburger Verein BalkonSolar freut sich über die am Donnerstag, 17.10.2024, in Kraft tretenden Gesetzesänderungen für Steckersolargeräte oder Mini-PV. Diese sind am 16.10. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit treten sie am Folgetag in Kraft. Die Änderungen betreffen neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Wohneigentumsgesetz.

“Der neue § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt Mieter:innen das Recht am Balkon, oder an der Fassade oder auch auf dem Flachdach ihres Hauses ein Steckersolargerät anzubringen“, sagt die Vorsitzende des Balkon.Solar e.V. Simone Herpich. „Der Mieter muss zwar vorher um Erlaubnis fragen, aber der Vermieter dürfte das nur mit sehr guter Begründung verbieten. Auch Auflagen wie eine Befestigung durch einen Handwerker, ein E-Check der Wohnung oder eine Beschränkung auf nur bestimmte besondere Solarpanels seien nicht zulässig.

Einige große Vermieter in der Region hätten bereits angekündigt, ihre Auflagen Praxis zu überarbeiten und der Gesetzeslage anzupassen. In Deutschland seien derzeit über 700.000 Steckersolargeräte in Betrieb. Der Verein schätzt die Gesamtzahl auf über zwei Millionen Geräte, da viele Steckersolargeräte ohne Anmeldung liefen.

Auch das Solarpaket 1 der Bundesregierung hatte Verbesserungen für Steckersolargeräte auf den Weg gebracht.

Die Preise seien weiterhin sehr attraktiv. Der BalkonSolar Verein rät, Angebote zu prüfen und Markenwechselrichter zu nutzen. Außerdem sei auf die Anleitung zu achten. Aufhängungen gebe es inzwischen für zahlreiche Balkon-Arten.

Quelle: BalkonSolar| www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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