Bundesnetzagentur diskriminiert Stromspeicher

Sonnenuntergang und dunkle Wolken. Es ragen Strommasten empor.Foto: Chalabala / stock.adobe.com
Im einem Stromnetz mit Solar- und Windkraftanlagen werden Stromspeicher wichtiger. Verbände, aber auch Gerichte sind der Ansicht, dass die Bundesnetzagentur diese Stromspeicher durch ihre Positionspapiere diskriminiert.
Die Bundesnetzagentur erarbeitet derzeit ein neues Positionspapier, wonach Strom­speicher dieselben Baukostenzuschüsse beim Netzanschluss zu zahlen hätten wie zum Beispiel eine Fabrik. Verbände, aber auch Gerichte halten das für diskriminierend.

Große Stromspeicher sind wichtig, um ein System mit vielen erneuerbaren Energien stabil zu halten. So gehen auch die EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/943) und die EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/944) davon aus, dass Stromspeicher gefördert werden sollten. Dies bedeutet nicht, sie von allen Kosten zu befreien. Doch auch beim Positionspapier der Bundesnetzagentur (BNetzA), das sie bald aktualisieren möchte, geht es um die Frage, ob es Strompeicher diskriminiert.

Hohe Kosten für Speicheranschluss

Die Netzbetreiber stützen sich auf ein bislang geltendes Papier der BNetzA: Alle, die aus dem Netz Strom beziehen, haben demnach die gleichen Baukostenzuschüsse zu zahlen. Und dazu zählen laut BNetzA auch Stromspeicher. Bei diesen kann das zu sehr hohen Kosten führen, da sich die Zuschüsse an der Leistung bemessen – die BNetzA bezeichnet dies als Leistungspreismodell. Und sie meint, es habe sich bewährt.

Die Baukostenzuschüsse sind regional sehr unterschiedlich. Sie können in der Mittelspannung zum Beispiel bei 14, aber auch bei 140 Euro je Kilowatt liegen. Im zweiten Fall kommen ao auf den Betreiber eines Speichers mit 30 Megawatt Leistung Kosten allein für den Netzanschluss von 4,2 Millionen Euro zu. „Das verhindert derzeit bereits sinnvolle Speicherprojekte“, sagt Urban Windelen, der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Ener­gies­peicher Systeme (BVES).

Doch sind Speicher tatsächlich genauso zu betrachten wie etwa eine Fabrik? Davon geht die BNetzA im alten und auch im Entwurf zum neuen Positionspapier aus. Lediglich in einer Fußnote merkt sie an, dass bei Speichern die Regeln für die Ermittlung von Zuschüssen unter Vorbehalt stünden.

Oberlandesgericht sieht Diskriminierung der Stromspeicher durch Bundesnetzagentur

Dabei hat die BNetzA bereits im Dezember 2023 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Dämpfer bekommen. Das Gericht verurteilte sie, in der Auseinandersetzung eines Stromspeicher-Betreibers mit einem Netzbetreiber neu zu entscheiden. Die Bundesnetzagentur hatte dem Netzbetreiber bei seiner Forderung nach einem Baukostenzuschuss unterstützt. Doch das OLG Düsseldorf sagt: „Das verfahrensgegenständliche Verlangen nach Zahlung eines anhand des sogenannten Leistungspreismodells errechneten Baukostenzuschusses ist aber diskriminierend.“ Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. Baukostenzuschüsse sind für einen Speicher anders zu bemessen als für einen reinen Verbraucher.

Die Bundesnetzagentur hat sich mit einer Beschwerde an den Bundesgerichtshof gewandt und will das Urteil des OLG dort prüfen lassen. Das wird Zeit brauchen. „Sie spielt auf Zeit“, sagt Windelen. Und in dieser Phase setze sie mit ihrem Positionspapier ein Signal für höhere Belastungen und gegen den schnellen Ausbau von Stromspeichern.

Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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