Förderinstitution ZUG weiter in Zeitverzug bei Antragsbearbeitung

Ein Stempel: Förderung genehmigtFoto: bluedesign / stock.adobe.com
Stempel "Förderung genehmigt". Das fänden viele Antragsteller:innen gut. Doch bei der ZUG dauert die Bearbeitung von Anträgen weiter lange."
Wenn Fördermittel nicht fließen, so verzögern sich dadurch Projekte für den Klimaschutz und die Energiewende. So haben jetzt einige Kommunen die kommunale Wärmeplanung nach hinten geschoben, weil die Bearbeitung der Förder-Anträge durch die bundeseigene Zu­kunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu lange dauerte.

Die Kommunen, die früh mit der Wärmeplanung starten wollten, warten sei einigen Monaten auf einen Bescheid der ZUG. Diese starke Verzögerung ist aber kein Einzelfall. So berichtete Simon Knur von der Kommunal Agentur NRW schon im April 2024 von langen Wartezeiten. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie, über die auch die Wärmeplanung gefördert wird, sei zu dieser Zeit fast nichts bewilligt worden. Und beim Förderbereich Energiemangement sei es „echt fatal“. Dort liefen Anträge bereits seit 2022.

ZUG verzögert damit Wärmeplanung

Bei den betroffenen Kommunen, die den Solarthemen bekannt sind, führt dies nun dazu, dass sie die Wärmeplanung weit nach hinten schieben und wohl die gesetzlichen Fristen ausschöpfen.
Offenbar müssen sich die Antragsteller bei der ZUG auch weiter in Geduld üben. „Aufgrund der starken Antragsschwankungen der Vorjahre und vieler Änderungen liegt derzeit allerdings weiter eine hohe Anzahl von Anträgen vor, die sich im Laufe der Vorjahre gebildet hatte“, so Christian Wahl von der ZUG gegenüber den Solarthemen. Seit circa März gelinge es der ZUG, „deren Zahl kontinuierlich abzubauen“.

Nach wie vor sei das Interesse an der Kommunalrichtlinie hoch, so Wahl. Infolge der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021 sowie durch Neuregelungen im Beihilferecht sei es zusätzlich zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess von Förderanträgen gekommen. Zudem habe das Bundesfinanzministerium bei Programmen des Klima- und Technologiefonds im ersten Halbjahr nur zeitlich gestaffelt Haushaltsmittel freigegeben.

ZUG: Bearbeitung der Anträge beschleunigen

Doch habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit der ZUG vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die vielen Förder-Anträge zügig zu bearbeiten. Für neu eingehende Anträge seien nun sechs bis acht Monate Bearbeitungszeit einzuplanen.

Dabei unterschieden sich aber die Bearbeitungszeiten abhängig von der Komplexität der Fördervorhaben, der Qualität der Anträge und der Antwortgeschwindigkeiten der Antragstellenden, erläutert Wahl.
Die ZUG sei es in den letzten zweieinhalb Jahren gelungen, die Personalkapazitäten zur Bearbeitung der Kommunalrichtlinie erheblich zu erhöhen. „Die nun erhöhten Personalkapazitäten decken die Bedarfe der aktuell eingehenden Anträge ab“, sagt Wahl. Jedoch gibt es weiterhin einen Stau aufgrund der Vorjahre.
Auch an der Digitalisierung verschiedener Prozesse arbeite die ZUG, berichtet Wahl. Dazu gehöre das Online-Tool unter www.krl-online.de für Vorhaben zur Beleuchtungssanierung oder auch vereinfachte Formulare für Vorhabenbeschreibungen.

Eine neue Evaluation der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist nach Aussage von Wahl in Vorbereitung. Und wie das BMWK jetzt bekannt gab, gilt ab 1. November eine neue Kommunalrichtlinie, die Vereinfachungen und damit eventuell auch beschleunigte Antragsverfahren bringen soll.

Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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