Netzentgelte sinken bei hohem Angebot von Sonne und Wind
Dort wo in Deutschland viel Strom aus Sonne und Wind erzeugt wird, sinken die Netzentgelte. Das zeigt eine Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zur Netzkostenverteilung erneuerbarer Energien. Sie zeigt dabei die Entgelte, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung nach Verteilung anfallen. Diese Entgelte werden zum 1. Januar 2025 wirksam.
„Die Netzentgelte in Regionen mit starkem Zubau von Wind und Sonne sinken spürbar. Jetzt sind die Lieferanten am Zug, diese Vorteile auch an die Kunden weiterzugeben. Verbraucherinnen und Verbraucher können darauf achten, dass diese Vergünstigungen auch bei ihnen ankommen,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Gerade auch in Flächenländern mit viel Wind und/oder Solarenergie sinken im Jahr 2025 die Netzentgelte durch die Verteilung. Nach den vorläufigen Preisblättern von Stromnetzbetreibern für das Jahr 2025 sinken Netzentgelte in Gebieten mit starkem Zubau an Windenergie- und Solaranlagen.
Netzentgelt-Entlastung von Haushalten
Für Haushalte kommt es zum Teil zu erheblichen Senkungen gegenüber dem Jahr 2024. Für einen Durchschnittshaushalt (3500 kWh Jahresverbrauch) in einer Entlastungsregion können sich für das Jahr 2025 Kostenentlastungen bei den Netzentgelten von teilweise mehr als 200 € jährlich gegenüber dem Jahr 2024 ergeben. Ein Durchschnittshaushalt im Netz der E.DIS Netz GmbH in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern spart gegenüber dem Vorjahr knapp 100 € an Netzentgelten, im Netz der WEMAG Netz GmbH in Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Ersparnis mehr als 200 €. Auch ein Durchschnittshaushalt im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG in Schleswig-Holstein spart gegenüber dem Vorjahr etwa 150 €. Ein Durchschnittshaushalt im Netz der Bayernwerk Netz GmbH in Bayern wird mit Blick auf die Netzentgelte jährlich um ca. 43 € entlastet.
Die Bundesnetzagentur hatte am 28. August 2024 die Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten veröffentlicht, die in Verteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Danach hatten bis zum 15.10. alle Netzbetreiber Zeit zu ermitteln, ob sie von einem EE-Zubau in besonderem Maße im Sinne der Festlegung betroffen sind. Dies erfolgt mittels einer Kennzahl, die die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet setzt.
Ausgleich für Netzentgelt-Entlastung
Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Diese Entlastungsbeträge werden über einen „Aufschlag für besondere Netznutzung“ auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern bundesweit gleichmäßig finanziert. Dadurch können alle Stromverbraucher fairer an den Kosten beteiligt werden.
Damit hat die Bundesnetzagentur an den Mechanismus nach § 19 StromNEV angeknüpft. Dieser bewirkt schon heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die bisherige „§ 19-Umlage“ ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen. Diese entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Die bestehende Regelung wird jetzt bürokratiearm und rechtssicher ergänzt. Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber.
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