Bayern plant Gemeindebeteiligung an Windenergie und Solarparks

Im Bild ein Stromzähler und Geldscheine, das bayerische Beteiligungsgesetz führt eine Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.Foto: moquai86 / stock.adobe.com
Das bayerische Beteiligungsgesetz soll eine verpflichtende Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen einführen. Der BWE Bayern hält das geplante Gesetz für unnötig.

Bis zum 31. Oktober findet die Verbändeanhörung für das geplante bayerische Beteiligungsgesetz statt. Das Bundesland will mit dem Gesetz eine verpflichtende Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen festlegen. Nachdem Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits im Juli erste Überlegungen öffentlich gemacht hatte, ist Bayern nun das neunte Bundesland, das eine solche Regelung neu schafft.

„Bayern hat eine lange Tradition bei der Bürgerbeteiligung. Im Freistaat ist die Energiewende ein echtes Bürgerprojekt. Wir halten die verpflichtende Einführung eines Beteiligungsgesetzes daher für unnötig. Was wir brauchen ist nicht noch mehr Bürokratie, sondern den Freiraum, bestehende Potenziale und technische Innovationen umzusetzen. Wir sind daher erleichtert, dass der Gesetzentwurf zumindest bei der Form der Beteiligung verschiedene Varianten zulässt und sich nicht auf reine Direktzahlungen beschränkt“, sagt Bernd Wust, Vorsitzender des Landesverbands Bayern im Bundesverband Windenergie (BWE).

Ziel des bayerischen Beteiligungsgesetzes soll die Steigerung der Akzeptanz für bestimmte Infrastrukturprojekte in der Bevölkerung sein. Zahlreiche Studien belegen laut BWE Bayern aber, dass reine Geldabgaben an Kommunen und Bürger keinen positiven Effekt auf die Akzeptanz haben. Stattdessen bedarf es echter Mitsprache- und Beteiligungsmodelle sowie einer Identifikation mit den Anlagen. Bürger:innen, die bereits ähnliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld haben, stehen neuen Kraftwerken deutlich offener gegenüber.

Bürgerenergien vom bayerischen Beteiligungsgesetz ausnehmen

Ebenso wenig darf das bayerische Beteiligungsgesetz laut BWE Bayern Bürgerenergien betreffen. Projekte, die aus Bürgerinitiative und in Bürgerhand entstehen, dürfe man nicht nachträglich zu einer zusätzlichen Abgabe oder weiterer Bürokratie verpflichten, da sie bereits die Voraussetzungen für eine hohe Akzeptanz in sich tragen. Letztlich müssen alle Auflagen und Neuregelungen auch für Projektierer und Betreiber finanziell darstellbar sein. Eine günstige und sichere Energieversorgung ist neben der Bürgerbeteiligung schließlich das zweite hohe Gut der Erneuerbaren.

Grundsätzlich dürfe man die Aufbesserung der kommunalen Haushalte nicht über eine solch einseitige Belastung einzelner Infrastrukturprojekte realisieren. Vielmehr gelte es, die Energieversorgung für alle dezentral, nachhaltig, zuverlässig und vor allem bezahlbar umzusetzen. Dabei Windenergie und PV-Freiflächenanlagen negativ hervorzuheben und beispielsweise konventionelle Gaskraftwerke von einer solchen Regelung auszunehmen, ist aus Sicht des BWE Bayern sowie des LEE Bayern nicht sinnvoll.

Windenergie-Projektierer, die im Verband BDEW organisiert sind, haben eine Selbstverpflichtung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windparks abgegeben.

Quelle: BWE Bayern | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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