Kraftwerkssicherheitsgesetz: Verbände und Unternehmen fordern Nachbesserungen

Im Bild ein Braunkohlekraftwerk, der Bund will den Kohleausstieg mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz erreichen, zu dem nun die Konsultation abgeschlossen ist.Foto: Britta Laser / stock.adobe.com
Wenn Anfang 2025 nicht die Ausschreibungen für neue Kraftwerke beginnen, wird der Kohleausstieg 2030 nicht funktionieren.
Während der BDEW Risiken für Kraftwerksbetreiber im geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz befürchtet, fordert der BEE Ausschreibungskriterien, die auch dezentrale erneuerbare Kraftwerke, KWK und Speicher umfassen. Der Ökostromversorger Green Planet Energy sieht die geplante Förderung für fossile Kraftwerke als unvereinbar mit den Klimaschutzzielen an.

Die Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) ist beendet. Mit dem Gesetz will der Bund seine Kraftwerksstrategie umsetzen und Maßnahmen für neue gas- und wasserstoffbasierte Kraftwerke sowie Langzeitspeicher bündeln. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zu überarbeiten. Der Verband kritisiert dass der Bund nur neue Anreize für H2-ready Gaskraftwerke setzen will. Stattdessen sollte das KWSG den Fokus vor allem auf dezentrale erneuerbare Kraftwerke, KWK und Speicher legen.

„Ein dezentrales erneuerbares Energiesystem braucht auch ein dezentrales, flexibel steuerbares Back-up. Neue zentrale und vorerst fossile Reservekraftwerke sind weder klimaneutral, noch smart. Sie sind nicht einmal eine kosteneffiziente Option”, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. „Dagegen beträgt das Potenzial von heimischer Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie, KWK-Anlagen und Speichern laut unseren Berechnungen 38 GW und ist schneller, sauberer, resilienter und günstiger als H2-ready-Gaskraftwerke zu heben.” Der BEE fordert, die Ausschreibungskriterien so zu wählen, dass keine De-Facto-Festlegung auf wasserstofffähige und nicht-wasserstofffähige Erdgaskraftwerke erfolgt. Zudem sollte der Bund die Vorgaben im KWSG zur Speicherung und Nutzung von Kohlenstoff (CCS/CCU) nachschärfen.

Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz: BDEW sieht Risiken für Kraftwerksbetreiber

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht dagegen in dem geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz einen wichtigen Schritt zur Transformation der Energieversorgung. Auch für die langfristige Versorgungssicherheit für Strom in Deutschland sei es wichtig. Der Verband befürchtet jedoch Risiken für die Kraftwerksbetreiber. Das gilt zum Beispiel für die rechtzeitige und ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Infrastruktur. „Um Investitionen zu ermöglichen, müssen auch grundlegende Punkte wie die Höchstpreise, die Ermöglichung eines bivalenten Betriebs und die Höhe der Pönalen überarbeitet werden. Darüber hinaus besteht ein besonderes Risiko für kommunale Unternehmen, die zusätzliche Sicherheiten für die Finanzierung der Investitionen benötigen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Die Bund sollte laut BDEW die Eckpunkte und die Ergebnisse der Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz nun zügig als Gesetz verabschieden und umsetzen, damit die Ausschreibungen von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken und Langzeitspeichern sowie der Gaskraftwerke endlich beginnen kann. „Allen muss klar sein: Wenn wir Anfang 2025 nicht mit den Ausschreibungen beginnen, wird der Kohleausstieg 2030 nicht funktionieren“, so Andreae. Zudem fordert der BDEW, dass der Bund mit der Auslaufen der KWKG-Förderung Ende 2026 neue Fördermaßnahmen ergreift, um die Umrüstung von KWK-Anlagen auf Wasserstoff zu ermöglichen.

Förderung für Gaskraftwerke und blauen Wasserstoff gefährden Klimaschutzziele

Die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy sieht die geplante Förderung kritisch. Laut einer Analyse des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag von Green Planet Energy verhindert die staatliche Förderung fossiler Kraftwerke bis 2045 das Erreichen der Klimaziele und das Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035. Die Ökoenergiegenossenschaft fordert einen klaren Fokus im Kraftwerkssicherheitsgesetz auf grünen Wasserstoff und eine Begrenzung von Erdgaskraftwerken auf das für die Versorgungssicherheit notwendige Minimum.

Das von der Bundesregierung geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz beinhaltet die Ausschreibung von 12,5 GW an neuen Kraftwerkskapazitäten. Darunter H2-ready-Gaskraftwerke, die man später auf Wasserstoff umstellen will und reine Erdgaskraftwerke. Die Analyse des FÖS zeige, dass die beabsichtigte Klimaschutzwirkung mit den fossilen Strommengen aus Erdgas (232 TWh) nicht erreichbar sind. Zudem würde man Vorkettenemission in dem Entwurf komplett außer Acht lassen, was die THG-Bilanz von Erdgas und blauem Wasserstoff verfälscht.

Hochproblematisch sei außerdem, dass blauer Wasserstoff ebenso gefördert werden soll wie grüner. „Die Förderung von fossilem Wasserstoff sogar bis 2045 ist mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar“, sagt Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy: Stattdessen fordert sie, die Energiewende konsequent auf grünen Wasserstoff auszurichten, da nur so wirksamer Klimaschutz möglich ist. Zudem drohe ein Überangebot fossiler Kraftwerke die Energiewende zu verzögern: „Fossile Subventionen in neue Erdgaskraftwerke dürfen dringend benötigte Investitionen in grüne Flexibilitäten – wie etwa Batteriespeicher – nicht gefährden. Erdgaskraftwerke dürfen nicht den Ton angeben, sondern müssen als letztes Mittel zur Versorgungssicherheit eingesetzt werden“, so Dähling.

Die Kurzstudie „Förderung für Gaskraftwerke: Kosten und Emissionsauswirkungen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes“ des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: BEE, BDEW, Green Planet Energy | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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