BSW-Solar: Geplante Novellierung des EnWG birgt Risiken für Photovoltaik-Ausbau

Im Bild eine PV-Anlage auf einem Gewerbedach, die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Direktvermarktung ab 25 kW Leistung verpflichtend einführen.Foto: Val Thoermer / stock.adobe.com
Der BSW-Solar fürchtet, dass der Bau von Solarstromanlagen auf kleineren Gewerbedächern ausgebremst wird.
Der Bund will mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Stromspitzen und negative Strompreise vermeiden. Der BSW-Solar sieht das Risiko, dass die geplanten Maßnahmen den Photovoltaik-Ausbau behindern und fordert Nachbesserungen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisiert den Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur künftigen Vermeidung von Stromspitzen und negativen Strompreisen sind aus Sicht der Photovoltaik-Branche in Teilen unverhältnismäßig und nicht zielführend. Zudem werde der dringend notwendige Speicherausbau nicht ausreichend erleichtert. Die im Referentenentwurf vorgelegten Maßnahmen würden das Risiko bergen, den Photovoltaik-Ausbau, insbesondere von Solarstromanlagen auf kleineren Gewerbedächern, auszubremsen. Der Gesetzesentwurf müsse daher nachgebessert und der Speicherausbau stärker vorangetrieben werden, so der BSW-Solar.

„Die Solarenergie ist inzwischen systemrelevant für die deutsche Stromversorgung. Das bringt ohne Frage auch Verantwortung für die Systemstabilität mit sich. Die Solarwirtschaft arbeitet daher mit Hochdruck am Ausbau von Stromspeichern zur Vermeidung von Stromspitzen und hat bereits seit längerem konkrete Vorschläge zur Vermeidung negativer Strompreise entwickelt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Wir appellieren an die Politik, bürokratische Hürden für einen schnelleren Ausbau von Speichern und ihre systemdienliche Nutzung jetzt zu beseitigen. Eine weitere Beschleunigung des Speicherausbaus und eine absehbare Flexibilisierung von Verbrauchern wird dafür sorgen, Angebot und Nachfrage bei den erneuerbaren Energien noch besser aufeinander abzustimmen und die Stromnetze zu entlasten“.

Nachvollziehbar sei das Regierungsvorhaben, neue Photovoltaik-Anlagen in den begrenzten Zeiträumen eines Stromüberangebots nicht mehr zu fördern, sondern dafür etwas länger zu Zeiten, zu denen der Solarstrom benötigt werde. Dies werde zur Spitzenglättung und stärkeren Speichernutzung beitragen, so Körnig. Neben notwendigen Maßnahmen zur Systemintegration dürfe auch die notwendige Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus keinesfalls aus dem Blick geraten. „Beide Ziel lassen sich in Einklang bringen“, sagt Körnig.

BSW-Solar: Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes enthält nicht umsetzbare Maßnahmen

Kritisch sieht der BSW-Solar jedoch Vorschläge, die entweder technisch oder wirtschaftlich nicht oder nicht wie vorgeschlagen umsetzbar sind. Dazu gehöre insbesondere die nach den nun vorliegenden Regierungsplänen geplante Verpflichtung zur Direktvermarktung von Solarstrom für neue Photovoltaik-Anlagen bereits ab einer Leistung von 25 Kilowatt (kW). Absehbar sei dies in der Regel weder technisch noch wirtschaftlich umsetzbar, da die Prozesse zwischen Direktvermarktern und den mehr als 800 Netzbetreibern in aller Regel nur unzureichend digitalisiert seien und der Rollout von intelligenten Messsystemen bislang nur schleppend verlaufe.

„Die aus einem kleinteiligen Vermarktungs- und Steuerungsaufwand resultierenden hohen Direktvermarktungskosten von in der Regel über 1.000 Euro jährlich würden Unternehmen davon abhalten, ihre Firmendächer für den Klimaschutz und die Sonnenstromernte zu nutzen“, so Körnig. Bislang gilt eine Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom erst ab einer Anlagenleistung oberhalb von 100 kW. Schon jetzt sei die Direktvermarktung, der oft relativ kleinen Solarstrommengen, eine Herausforderung für viele Betriebe und verhindere PV-Zubau auf Mittelstandsdächern.

Eigenheimbesitzer und kleinere Wohngebäude seien von der geplanten Direktvermarktungspflicht in der Regel nicht betroffen, da ihre Solarstromanlagen meist eine Leistung unterhalb von 30 KW aufweisen. Die Absenkung könne aber auch die ungewollte Wirkung entfalten, diese Photovoltaik-Anlagen künftig höchstens mit 25 kW zu dimensionieren. Auch auf diese Weise gehe solares Zubaupotenzial verloren, ohne auf der anderen Seite Systemstabilität zu gewinnen. Die Direktvermarktung durch eine schnellere Digitalisierung von Prozessen zu ermöglichen, sei sinnvoll, nicht aber eine Pflicht für PV-Kleinanlagen.

Der BSW-Solar wird zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen und hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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