Elektro-Nutzfahrzeuge: Wechsel in der Förderung in Baden-Württemberg

Lkw-Zugmaschine hinter Ladepunkt, im Hintergrund ein Windrad- Symbol für Förderung für elektrische NutzfahrzeugeFoto: Eon/Alena Zielinski
Elektro-Lkw beim Laden in Hamburg. Die Vor-Ort-Stromerzeugung in der Nähe des Ladepunktes ist auch in Baden-Württemberg ausdrücklich erwünscht.
Ende Oktober endet in Baden-Württemberg die Förderung Programm BW-e-Nutzfahrzeuge. Zwei neue Förderprogramme für Elektro-Lkw starten dafür im November.

Zum 1. November startet das Programm TruckCharge@BW. Es Die Förderung gilt für den Aufbau einer betrieblichen Ladeinfrastruktur für E-Lkw. Am 15. November läuft zusätzlich die Förderung BW-e-Trucks an, mit der Baden-Württemberg die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen unterstützt. Bei der neuen Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge in Baden-Württemberg gibt es bis zu 60 Prozent Zuschüsse zu den Mehrkosten – allerdings ist die Reichweite der Mittel beschränkt. In Summe stellt Baden-Württemberg für die Förderung elektrischer Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur 20 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Zuschüsse reichen laut dem Verkehrsministerium des Landes, um 200 bis 300 Ladepunkte und eine ähnliche Anzahl an Fahrzeugen zu bezuschussen.

Zum Vergleich: In Baden-Württemberg waren im Juli bereits rund 7.000 elektrische Lastkraftwagen und rund 260 Zugmaschinen (rund 80 Sattelzugmaschinen) zugelassen. In ganz Deutschland wurden allein zwischen Januar und September 2024 über 12.000 elektrische Lastkraftwagen und über 700 elektrische Zugmaschinen (rund 400 Sattelzugmaschinen) neu zugelassen. Diese Zulassungszahlen meldet der Energieversorger Eon auf Basis der Daten des Kraftfahrtbundesamtes.

Ladepunkte: Ökostrom ist Pflicht, lokale Erzeugung erwünscht

Förderfähig ist im Rahmen des Programmes TruckCharge@BW die Beschaffung und Installation neuer stationärer Ladepunkte inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen in Baden-Württemberg. Genauer gesagt geht es um Gleichstrom-Schnellladepunkte mit mindestens 22 kW. Beim Netzanschluss darf auch gleich eine höhere Leistung für eine eventuelle eigene Stromerzeugung mit einbezogen werden. Die Förderquote beträgt für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 40 %, für Großunternehmen bis zu 20 %. Pro Schnellladepunkt ist die Förderung auf 25.000 Euro gedeckelt, für den Netzanschluss auf 50.000 Euro. Das Gesamtvolumen des Projektes muss so groß sein, dass die Bewilligungssumme mindestens bei 50.000 Euro liegt.

Die Ladepunkte dürfen sich auf Betriebsgeländen, an Umschlagpunkten und in Lade-Hubs befinden. Sie dürfen, müssen aber nicht, öffentlich zugänglich sein. Die Ladeinfrastruktur muss dabei mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden, die Versorgung mit vor Ort erzeugtem Ökostrom ist ausdrücklich erwünscht.

Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge deckt bis zu 60 % der Mehrkosten

Die Fahrzeug-Förderung BW-e-Trucks gilt für Nutzfahrzeuge mit mindestens 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Gefördert werden sowohl batterieelektrische Nutzfahrzeuge als auch Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Die Förderung bezieht sich dabei jeweils auf die Mehrkosten im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Für Kleine Unternehmen liegt die Förderung bei bis zu 60 % der Mehrkosten, für Mittlere Unternehmen bei bis zu 50 % und für Großunternehmen bei bis zu 30 %. Der Förderhöchstbetrag reicht von 30.000 Euro (kleine Nutzfahrzeuge, Großunternehmen) bis 120.000 Euro (große Fahrzeuge, kleine Unternehmen).

Pro Unternehmen ist die Förderung zudem auf 2 Millionen Euro gedeckelt. Die geförderten Fahrzeuge müssen zu mindestens 50 Prozent in Baden-Württemberg im Einsatz und in Baden-Württemberg zugelassen sein.

In Nordrhein-Westfalen gibt bereits ein ähnlich aufgestelltes Förderprogramm für E-Lkw, wie der Solarserver berichtete.

Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Eon | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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