Weitere Klimaklage der DUH: Nationaler Energie- und Klimaplan der Bundesregierung rechtswidrig?
Aus Sicht der DUH ist der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) der Bundesregierung unzureichend. Mit den geplanten Maßnahmen werde Deutschland seine verpflichtenden EU-Klimaziele bis 2030 massiv verfehlen. Damit verstoße der Klimaplan der Bundesregierung gegen geltendes EU-Klimarecht. Die DUH hat daher nun eine weitere Klimaklage gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingereicht.
Eine Grundlage für die Klimaklage der DUH gegen die Bundesregierung ist der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes, der die voraussichtliche Wirkung des Klimaplans darstellt. Das Maß für den Klimaplan sind die verbindlichen Vorgaben der EU im Zuge der Lastenverteilungsverordnung (engl. Effort Sharing Regulation, kurz ESR) aus dem Jahr 2022. Diese Verordnung verpflichtet jeden Mitgliedstaat zur Minderung von Treibhausgasen bis 2030. Unter die ESR fallen fast 60 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU, darunter auch die Sektoren, in denen bisher wenig voran ging. Das sind insbesondere Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und kleine Industrie-Betriebe, die nicht unter den Emissionshandel fallen.
Um das Erreichen dieser Klimaziele zu überprüfen, muss jeder EU-Mitgliedsstaat regelmäßig einen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vorlegen. Deutschland hat seinen ersten NEKP im Juni 2020 veröffentlicht und im August 2024 aktualisiert. Die EU-Kommission hatte 2023 festgestellt, dass der Entwurf den Anforderungen des EU-Rechts nicht genügt. Die DUH kritisiert nun, dass auch die geänderte finale Version nicht EU-rechtskonform sei.
DUH: deutscher Klimaplan verfehlt EU-Vorgaben um 10 Prozent – oder mehr
Laut dem Projektionsbericht des Umweltbundesamts betrage die Lücke voraussichtlich mehr als 10 Prozent. Dabei verweist die DUH darauf, dass der Expertenrat für Klimafragen die Projektionen als zu optimistisch einschätze. Große Mengen des starken Treibhausgases Methan würden dabei nicht berücksichtigt.
In der Land- und Forstwirtschaft sei die Lage besonders schlimm. „Land Use, Land Use-Change and Forestry, kurz LULUCF heißt dieser Sektor in den Klimabilanzen. Eigentlich müsste der Sektor rund 30 Millionen Tonnen CO2 binden. Zu erwarten seien jedoch nur 1,3 Millionen Tonnen. In diesem Sektor sei die Bundesregierung bereits zu wirksamen Maßnahmen verurteilt worden. Diese erhofft sich die DUH nun in einem neuen Bundeswaldgesetz, der ökologischen Ausrichtung der Landwirtschaft und in Form von mehr Geld für die Renaturierung. Der Umweltverband betont die Rolle der Wälder, Moore und Auen als natürliche Treibhausgassenken. Die Renaturierung von Flüssen und Auen trägt außerdem zur Klimaanpassung und zum Hochwasserschutz bei.
Der Verkehrssektor werde zwischen 2021 und 2030 circa 48 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu viel ausstoßen. Allein mit Tempo 100 auf Autobahnen, 80 außerorts und 30 innerorts könnten laut der Rechnung der DUH auf einen Schlag und ohne zusätzliche Kosten 11,1 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.
Im Gebäudesektor brauche es zusätzliche Maßnahmen und eine umfassende Sanierungsoffensive. Im ersten Schritt müssten alle öffentlichen Gebäude wie für Schulen und Kindergärten auf den Prüfstand, um die von der EU geforderte Sanierungsrate von drei Prozent schnellstmöglich zu erreichen.
Darüber hinaus fehle es dem NEKP an nachvollziehbaren Prognosen und ausreichend bestimmten Maßnahmen. So sei eine Beurteilung der tatsächlichen Wirkung unmöglich. Außerdem fehle eine realistische Abschätzung der erforderlichen Investitionen und Finanzierung.
Die DUH hatte gemeinsam mit weiteren Umweltorganisationen im Juni insgesamt drei Klimaklagen angekündigt. Der Solarenergieförderverein (SFV) hat am 12. September eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz eingereicht. Eine weitere Verfassungsbeschwerde von Greenpeace, Germanwatch und 54.584 Mitklagenden folgte am 16. September. Sie richtet sich gegen die Architektur und Umsetzung des reformierten Klimaschutzgesetzes. Diese verstoßen laut den Klagenden gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 2021. Die Klage der DUH ist nun die dritte und letzte aus dieser Ankündigung.
Quelle: DUH | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH