BEE fordert mehr grüne Kraft-Wärme-Kopplung
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat ein Positionspapier zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vorgelegt. Der Verband fordert, die Fördersystematik ab 2026 auf grüne Anlagenkonzepte umzustellen und das Gesetz bis 2035 zu verlängern. „Moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen produzieren als regenerative Kombi-Kraftwerke sauber und effizient Strom und Wärme. Für die kommunalen Wärmenetze bieten sie sich damit ebenso an wie für das klimaneutrale Stromsystem, indem sie als dezentrales Back-up eine wichtige Flexibilitätsoption zum Ausgleich von Wind- und Sonnenstrom bieten“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.
„Grüne“ Novelle vom Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Das Potenzial klimafreundlicher KWK liegt laut Szenarien des BEE bei rund 9 Gigawatt installierter elektrischer KWK-Leistung auf Basis von Wasserstoff und synthetischem Methan und 18 bis 27 GW auf Basis von Biogas und fester Biomasse. „Um dieses Potenzial zu heben, muss im Rahmen der KWKG-Novellierung die Fördersystematik von grau auf grün gestellt werden“, sagt Peter. Für bestehende KWK-Systeme sollte der Bund Anreize für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger schaffen. Um einen strommarktgeführten Betrieb zu fördern, sollte man die bestehenden Flexibilitätsanforderungen erhöhen. „Mindestens benötigt die Branche eine Verlängerung des KWKG bis Ende 2030, damit die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiger Bestandteil des Strom- und Wärmesystems nicht ausfällt“, sagt Peter.
Im Detail sollte der Bund nach Ansicht des BEE die Fördersystematik so weiterentwickeln, dass neue Förderzusagen nur noch „zukunftsfeste“ Anlagenkonzepte mit einem Mindestanteil von erneuerbarer Wärme im angeschlossenen System erhalten. Dieser Mindestanteil sollte schrittweise auf 100 % steigen.
Alle erneuerbaren Energien sollte man auf den EE-Mindestanteil anrechnen können. Das heißt, dass der Ausschluss von Biogas und fester Biomasse und die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biomethan-KWK entfallen und Betreiber auch grünen Wasserstoff und grüne Wasserstoffderivate auf den EE-Mindestanteil anrechnen können. Zudem sollte der Bund Anreize für bestehende KWK-Systeme schaffen, höhere EE-Anteile zu integrieren. Dabei sollte der Gesetzgeber eine Finanzierung über die KWK-Umlage vermeiden.
Darüber hinaus sollte der Bund die Förderung im Rahmen vom Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz analog zum EEG nicht durch eine Umlage auf den Endkundenstrompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanzieren. Das entlastet laut BEE den Endkundenstrompreis und setzt zusätzliche Anreize zur Nutzung strombasierter Technologien im Gebäude- und Verkehrssektor. Insbesondere Wärmepumpen und batterieelektrische Antriebe könnten profitieren.
Quelle BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH