Fachagentur Wind und Solar: Interaktive Karte zur Beteiligung von Kommunen an Windenergie
Wie hoch fallen Zahlungen aus, wenn Windenergieanlagen-Betreiber Kommunen finanziell an den Erlösen der Anlagen teilhaben lassen? Orientierung gibt eine neue Online-Karte der Fachagentur Wind und Solar. Die interaktive Karte bietet Informationen über sämtliche Windenergieanlagen, die man in Deutschland betreibt oder die man bisher genehmigt hat. Sie zeigt, welche Zahlungen an Kommunen im Umkreis der Anlagen möglich sind. Das Online-Tool berücksichtigt freiwillige Zahlungen der Anlagenbetreiber nach Paragraph 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (§ 6 EEG 2023) sowie den seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und 2019 in Brandenburg geltenden Landesgesetzen zur finanziellen Teilhabe.
„Nutzende können durch einfache Klicks bundesweit aktuelle Informationen zu Windenergieanlagen und möglichen Zahlungen an Kommunen abrufen“, sagt Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar.
Datengrundlage der interaktiven Karte
Die Informationen zu den Windenergieanlagen sowie ihren Standorten basieren auf Daten des Marktstammdatenregisters. Die Karte nutzt keine Einspeisedaten für die einzelnen Anlagen. Stattdessen wird für die Berechnung der finanziellen Teilhabe für jede Anlage pauschal ein Wert von 2.000 Volllaststunden für die Netzeinspeisung verwendet.
Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Saarland und Thüringen haben seit Dezember 2023 eigene verpflichtende Teilhabegesetze erlassen. Ferner liegen für Sachsen-Anhalt und Bayern Gesetzentwürfe vor. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg diskutiert man bereits die Novellierung der jeweiligen geltenden Landesgesetze. Diese neuen Landesregelungen und die Änderungen an Gesetzen will die Fachagentur Wind und Solar in den nächsten Monaten in die interaktive Karte integrieren.
Quelle: Fachagentur Wind und Solar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH