Bundeskabinett bringt Novelle des Energierechts auf den Weg

Im Bild Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.Foto: BMWK / Susanne Eriksson
Robert Habeck amtiert nach dem Ampel-Aus noch als Bundeswirtschaftsminister.
Das Bundeskabinett will die geplanten Änderungen am Energierecht noch vor den Neuwahlen durch das Parlament bringen. Es hat dazu einen Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt.

Trotz des Ampel-Aus‘ hat sich das Bundeskabinett auf einen gemeinsamen Entwurf für eine Novelle des Energierechts geeinigt. Der Entwurf sieht laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) vor. Diese betreffen konkret die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung und führen damit zu Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Messstellenbetriebsgesetz. Die Solarthemen hatten über etwaige Konsequenzen der Novelle im Vorfeld berichtet. In der Solarthemen-Ausgabe, die am 14.11.2024 erscheint, steht das Thema ebenfalls im Fokus.

Die Anpassungen des EEG und des Messstellenbetriebsgesetzes sollen laut BMWK dafür sorgen, die Erzeugungsanlagen schneller und besser in die Stommärkte zu integrieren. Dies geschehe, indem sie ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Gleichzeitig ließen sich so zukünftig auch kleinere Anlagen von den Netzbetreibern sehen und im Bedarfsfall auch steuern. Hauptsächlich hat das Bundeswirtschaftsministerium dabei netzseitig bislang nicht steuerbare Photovoltaikanlagen im Blick. Bei den Solarverbänden finden diese Pläne ein kritisches Echo. Bei der Umsetzung erhalten Netz- und Messstellenbetreiber jedoch Spielräume, um gegebenenfalls Kleinstanlagen nachrangig einzubeziehen.

Das BMWK will so die Voraussetzungen schaffen, auch in einer zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung die Stromnetze sicher zu betreiben und eine bezahlbare Stromversorgung zu gewährleisten.

Neue Vorgaben für Smart-Meter-Rollout

Das Gesetz verbessere außerdem die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts. Die Weiterentwicklung zu einem Smart-Grid-Rollout ermögliche eine bessere Nutzung vorhandener Flexibilitäten durch Erzeuger, Verbraucher und Netzbetreiber. Die Maßnahmen würden zudem dabei helfen, das Energiesystem stabil und steuerbar zu halten.

Die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und der planungsrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht schafften ferner die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau des Übertragungsnetzes, indem der vordringliche Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit aller im aktuellen Netzentwicklungsplan vorgesehenen Vorhaben festgestellt werde.

Die vorgesehenen Klarstellungen im Bereich der Regelungen zur Höherauslastung der bestehenden Übertragungsnetze leisteten einen wichtigen Beitrag zur bestmöglichen Nutzung vorhandener Kapazitäten. Im Verteilernetzbereich sollen die Regelungen zur weiteren Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren sowie zur Erhöhung der Transparenz über Netzanschlusskapazitäten schnellere Anschlüsse, insbesondere auch von Speichern, ermöglichen. Die neuen Regelungen zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sollen eine bessere Ausnutzung vorhandener Anschlusskapazitäten bringen.

Quelle: BMWK | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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