Energiepolitik nach dem Ampel-Crash

Blick auf Plenarsaal des Bundestag - was kann hier nach dem Ampel-Chrash noch beschlossen werden?Foto: Marc-Steffen Unger / Deutscher Bundestag
Welche Gesetzesnovellen zum Energierecht können in diesem Parlament bis zur vorgezogenen Bundestagswahl noch beschlossen werden?
Für den Energiebereich sind noch etliche Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im parlamentarischen oder vorparlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Wie es damit nach dem Ende der Ampelkoalition weitergeht, ist völlig in der Schwebe.

Rente, Ukraine, Deutschlandticket, Asylrecht: das sind häufig genannte Beispiele, wenn in diesen Tagen darüber spekuliert wird, welche Gesetzgebungsvorhaben nach dem Ende der Ampel-Koalition in der vergangenen Woche möglicherweise noch zuende gebracht werden könnten – oder eben auch nicht.

Von den etlichen bereits von der Ampel angeschobenen Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Energiepolitik hört man in diesem Zusammenhang relativ wenig. Bislang scheinen sie eher unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit zu fliegen. Das könnte ihr Fluch sein oder aber auch ihr Segen.

Hat Energierecht jetzt noch eine Chance?

Falls sich die rot-grüne Minderheitsregierung und Teile der Opposion darauf verständigen können, in der Restarbeitszeit der nunmehr verkürzten Legislaturperiode noch Einiges zum Abschluss zu bringen, dann werden dies nur Novellen sein, auf die sich die politischen Lager relativ leicht einigen können. So gesehen könnten dies auch einige Gesetzentwürfe aus dem nur Fachleuten vertrauten Gebiet der Energiepolitik sein, die sich nicht für öffentliche Schaukämpfe eignen. Umgekehrt könnten mühsam ausgehandelte energierechtliche Reformvorhaben nur deshalb scheitern, weil ihnen außerhalb interessierter Kreise keine ausreichende Priorität eingeräumt wird.

Denn allen nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben droht am Ende der Legislaturperiode das Damoklesschwert des Diskontinuitätsprinzips: Was nicht fertig wird, verfällt und müsste nach der Wahl ganz neu auf den Weg gebracht werden. Darüber verginge mindestens ein halbes, eher ein ganzes Jahr. Und welche Prioritäten die nächste Regierung setzen wird, ist sowieso ungewiss.

Was steht an Energie-Gesetzen noch auf der To-do-Liste?

Die folgenden sind nur einige der bereits laufenden Energiewende-Vorhaben, um die es bis zum Ende der Legislatur-Periode noch gehen könnte:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Messtellenbetriebsgesetz (MsbG). Stichworte: Vereinfachte Netzanschlüsse, Überbauung Netzverknüpfungspunkte, Energy Sharing, Steuerbarkeit und Direktvermarktungspflicht für kleine PV-Anlagen, Smart-Meter-Rollout und vieles mehr. Am heutigen Mittwoch hat das verbliebene rot-grüne Bundeskabinett den Referentenentwurf beschlossen.
  • RED III-Umsetzung im Baugesetzbuch (BauGB), EEG, WindBG. Stichworte: Beschleunigungsgebiete für Wind, Solar und Speicher. Umsetzung der EU-Richtline RED III. Ist im parlamentarischen Verfahren im Bundestag
  • NIS2UmsuCG und KRITIS-Dachgesetz. Cybersicherheit und Schutz kritischer (Energie-)Infrastruktur u.a. im Energiebereich nach EU-Vorgaben. Ist im parlamentarischen Verfahren.
  • Geothermie- und Wärmepumpengesetz (GeoWG). Auch zur Beschleunigung der Verfahren für Wärmepumpen und Wärmespeichern. Ist im parlamentarischen Verfahren.
  • Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz (WassBG). Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz. Ist im parlamentarischen Verfahren.
  • Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG). Befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung
  • Biomasse-Paket. Stärkung der Biomasse v.a. als Flexibilitätsreserve. Von Habeck bislang nur angekündigt.
  • Reallabore-Gesetz. In dieser Woche vom Bundesskabinett beschlossen
  • Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff. In dieser Woche vom Bundesskabinett beschlossen

Vorläufige Haushaltsführung

Der scheidende Bundestag wird nicht in der Lage sein, einen Haushalt für 2025 zu beschließen. Deshalb ist neben dem Schick­sal der Gesetzesvorhaben spannend, wie die Finanzminister von alter und neuer Regierung unter vorläufiger Haushaltsführung die Förderprogramme im Energiebereich bewirtschaften werden. Hier muss sich die Branche auf Bearbeitszeiten und sogar Förderstopps gefasst machen.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

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