EEG-Förderung: Was kommt 2025 ff. auf uns zu?
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und auch die ehemalige Ampelkoalition haben an einem neuen Strommarktdesign der Zukunft gearbeitet. Das sollte auch das EEG in den Jahren nach 2025, spätestens aber ab 2027 nach Auslaufen der aktuellen EU-Notifizierung sehr grundsätzlich verändern. Nun wird es dazu in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Und dies nicht allein, weil die Zeit nicht reicht, sondern auch, weil diese Pläne in der Ex-Ampel selbst umstritten waren.
Aufschub für EEG-Novelle 2025?
Für die EE-Branche und auch die – künftigen – Anlagenbetreiber:innen ist es kein Problem, wenn der Bundestag über die neuen Ideen für das EEG erst später, nach der vorzeitigen Wahl im Februar 2025, weiterdiskutiert. Das EEG gilt, solange es nicht geändert wird. Bei Einspeisevergütungen gibt es gesetzliche Stabilität. Und dies gilt auch bei in Ausschreibungen ermittelten Marktprämien jedenfalls so lange, wie die Bundesnetzagentur weiter ihre Arbeit machen kann.
Doch das EEG in seiner bisherigen Form scheint angezählt. Das Ex-Kabinett hatte sich bereits in der „Wachstumsinitiative“ auf einen künftig neuen Mechanismus geeinigt: Das EEG solle auf eine Investitionskostenförderung umgestellt werden. Offen blieb dabei, wann dies greifen sollte. Im Beschluss zur Wachstumsinitiative ist dies mit dem Ende der Kohleverstromung verknüpft. Ex-Finanzminister Christian Lindner erklärte aber schon bald, das sei zu spät, und forderte einen früheren Umbau des EEG ein.
Streitthemen rund um das EEG bleiben
Und dieses Ziel und die Debatte darum wird wohl bleiben – zumindest mit einer FDP in Regierungsverantwortung. In ihrem Positionspapier für eine neue Energie-Agenda erklärt die CDU-CSU-Bundestagsfraktion, die EEG-Vergütung lasse „sich statt einer dauerhaften Subvention in festen Cent-Beträgen marktgerechter ausgestalten“. Und sie fügte nach ihrem Energiekongress am 5. November noch ein, dass sie sich dafür eine Mengenorientierung vorstellen könne. Auch die Union will sie laut eigener Aussage aber schrittweise auslaufen lassen. Das wäre Lindner dann wohl wieder zu langsam.
Nicht klar war oder ist zudem aber auch, wie die Alternative aussehen soll. Was ist unter Investitionskostenförderung zu verstehen? Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nina Scheer, die der Umstellung skeptisch gegenübersteht, sprach von einmaligen Zuschüssen. Und auch ein Teil der Energieverbände ging – oder geht – davon aus.
Fortlaufende Kapazitätsförderung
In den Anhörungen zum Strommarktdesign wurde aber auch deutlich, dass sich eine Investitionskostenförderung ebenso als fortlaufende Unterstützung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgestalten lässt. Anlagenbetreiber:innen erhielten dann eine Förderung ihrer Anlagen, die sich nicht nach den produzierten Kilowattstunden, sondern nach der Leistung einer Anlage richtet. Die Befürworter im BMWK versprechen sich davon einen Anlagenbetrieb, der sich stärker an der Nachfrage orientiert.
Offen sind aber bislang noch etliche weitere Fragen. Und dies wird sich auch in der nächsten Legislatur nicht ändern. So gibt es die Vorgabe der Europäischen Union, künftig jede Förderung als Contracts for Difference (CfD) auszugestalten. Das ist bei jeglicher Art von Investitionskostenförderung nicht so einfach. Und zu diskutieren ist auch, ab welcher Leistung welche Förderregel gelten soll.
Autor: Andreas Witt | © Solarthemen Media GmbH