Deutscher Gesetzentwurf für EU-Emissionshandel

Im Bild eine Europaflagge vor Photovoltaik-Anlage als Symbol für die Europäische Solarakademie.Foto: Martin Bergsma / stock.adobe.com
Die Bundesregierung hat kurz vor dem Bruch der Koalition einen Gesetzent­wurf in den Bundestag eingebracht, um das deutsche Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) an die erweiterten und verschärf­ten EU-Richtlinien zum Emissionshandel anzupassen.

Die wesentliche Neuerungen des Gesetzentwurfs zum Emissionshandel sind:

  • schnellere Absenkung der Emissionsmengen im bestehenden Emissionshandel für stationäre Anlagen und Luftverkehr (ETS-1) sowie Einbeziehung des Seeverkehrs,
  • Einführung eines neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS-2) ab 2027.
  • Dann wird der nationale deutsche Brennstoffemissionshandel in das ETS-2-System überführt. Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen ab 2027 Emissionszertifikate im ETS-2 erwerben. Für die Jahre 2024 bis 2026 sollen Übergangsregelungen gelten.

Der Entwurf enthält zudem Durchführungsbestimmungen zum EU-Grenzausgleichssystem für CO2-intensive Importe (CBAM).

Reform für EU-Emissionshandel

Die Europäische Union hat im Rahmen des „Green Deals“ mittels zweier Richtlinien eine Reform des Emissionshandels beschlossen, um die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 treibhausgasneutral zu werden. Dafür werden die Emissionsrechte entsprechend verknappt und der Anwendungsbereich auf weitere Branchen ausgeweitet. Das deutsche Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) soll mit dem Gesetzentwurf entsprechend angepasst werden.

Es ist unklar, ob der Gesetzentwurf, der noch vor dem Koalitionsbruch in den Bundestag eingebracht wurde, vor der Bundestagswahl rechtzeitig verabschiedet werden kann.

Autor: Guido Bröer | Solarthemen Media GmbH

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