Geplante Novelle der Fernwärmeverordnung umstritten

Im Bild ein Stapel Fernwärmerohe, die Novelle der AVBFernwärmeV könnte den Ausbau der Fernwärme behindern.Foto: Viktor / stock.adobe.com
Laut BDEW könnten diverse Änderungen des neuen Referentenentwurfes den Ausbau der Fernwärme gefährden.
HBB, VKU und BDEW kritisieren die geplante Novelle der AVBFernwärmeV, da sie Fernwärmeunternehmen an der Defossilisierung von Wärmenetzen hindere. Die Allianz Freie Wärme begrüßt den Entwurf wegen der Verbraucherfreundlichkeit.

Gestern endete die Stellungnahmefrist zum überarbeiteten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) drängen auf Verbesserungen für die Umstellung von Wärmenetzen auf erneuerbare Energien.

„Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) brauchen Gewissheit, dass sie ihre Kunden behalten, wenn sie erneuerbare Wärmeerzeugungsanlagen bauen und mit steigenden Kosten zu rechnen haben“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. „Die Neuverhandlung von Verträgen wegen veränderten Kosten führt nur zu Unsicherheiten und einem enormen Aufwand. Dies hemmt Investitionen, statt die Wärmewende voranzutreiben.“ Die Bioenergieverbände fordern daher die erneute Aufnahme von § 24a aus dem vorherigen Entwurf, der sicherstellt, dass bestehende Verträge zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) und Kunden bestehen bleiben, wenn das FVU entscheidet, die Energieträger zu wechseln oder die Beschaffungsstruktur anzupassen. Andernfalls würden FVU abgeschreckt und sich gegen investitionsintensive, klimaschonende Anpassungen im Wärmenetz entscheiden. Zusätzlich brauche es ein Preisanpassungsrecht, dass es ermöglicht, Sprunginvestitionen zur Defossilisierung von Fernwärmesystemen weiterzugeben.

Darüber hinaus sollten laut der Leiterin des HBB mit der Novelle der AVBFernwärmeV Kleinstnetze nicht übermäßig belastet und mit großen Netzen gleichgesetzt werden. „Sinnvolle Erleichterungen oder Ausnahmen für kleine Netze sind aus unserer Sicht sehr wichtig, weil sie völlig anderen Rahmenbedingungen unterliegen und andere Möglichkeiten haben als große Netze. Im Gegensatz zum vorherigen Verordnungsentwurf wurde die Definition für Kleinstnetze jedoch verschärft. Ein Kleinstnetz sollte im Sinne der Fernwärmeversorger von kleinen Netzen nach ein Wärmenetz sein, welches eine thermische Gesamtnennleistung von weniger als 6 Megawatt oder nicht mehr als 300 Hausanschlüsse versorgt“, so Rostek.

BDEW und VKU: Entwurf in dieser Form nicht verabschieden

Auch die Verbände BDEW und VKU sehen den neuen Entwurf der Novelle der AVBFernwärmeV kritisch. „Diverse Änderungen des neuen Referentenentwurfes sind für den Ausbau der Fernwärme wenig förderlich, könnten ihn sogar gefährden. Während es dem ersten Referentenentwurf von Juli 2024 noch gelang, die Verbraucher- und Versorgerinteressen miteinander in Einklang zu bringen, misslingt das nun völlig. Der neue Entwurf hat eindeutig Schieflage zu Lasten der Versorger”, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Der Entwurf sorge für Verunsicherung, weil sich die Risiken für die Versorger nicht mehr verlässlich abschätzen lassen und damit der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät. „Das kann aber weder das Ziel der Bundesregierung sein, noch ist es im Sinne der Versorgungswirtschaft“, sagt Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. Der Entwurf hat aus nseiner Sicht erheblichen Nachbesserungsbedarf. In dieser Form sollte das Bundeskabinett in nicht verabschieden.

Allianz Freie Wärme begrüßt Novelle der AVBFernwärmeV

Die Allianz Freie Wärme, ein Zusammenschluss von Initiativen, Unternehmen und Verbänden aus den Bereichen Heizen und Wärme sieht die geplante Novelle positiv. Diese Allianz vertritt die Interessen der Anbieter von individuellen Heizsystemen.

„Blickt man in den aktuell vorliegenden Entwurf, so sind die neuen Anforderungen für die Fernwärme-Vertrags- und Abrechnungsunterlagen im Hinblick auf maximale Transparenz durchaus mit den Stromrechnungen vergleichbar“, sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). „Gefordert wird etwa, den Kunden die eingesetzten Brennstoffe, Steuern, Abgaben, sowie Vorjahresvergleiche und nächstmögliche Kündigungstermine beziehungsweise Kündigungsfristen mitzuteilen.“

Des Weiteren soll für die Verringerung des Grundpreises die realistische Anpassung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung bis zu 50 Prozent weiterhin ohne Angaben von Gründen möglich sein. Falls man die Wärmeabnahme durch Nutzung dezentraler, gesetzeskonformer Heizungstechnik ersetzen kann, wäre sogar die Kündigung des Fernwärmevertrags möglich. Weil es aber neben Anschluss- und Benutzungszwängen in den Fernwärmeverträgen Schutzmaßnahmen noch gebe, sieht die Allianz Freie Wärme kein erhöhtes Risiko für den Fortbestand von Wärmenetzen. Es gehe darum, die Ausgabenbelastungen der Bürger möglichst niedrig zu halten. Da mit weiteren Kostensteigerungen für Energie und Wärme zu rechnen sei, dürfe der Bund die Endverbraucher nicht durch den ambitionierten, auf lange Sicht geplanten Wärmenetzausbau sowie durch die Sanierung bestehender Wärmenetze zusätzlich finanziell belasten, so Müller.

Im Bundeskabinett ist für den 18. Dezember 2024 die Beschlussfassung zur AVBFernwärme geplant, die danach noch den Bundesrat passieren müsste.

Quelle: HBB, BDEW, VKU, Allianz Freie Wärme | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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