BEE: Geplantes Biogaspaket enttäuscht auf ganzer Linie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig einen neuen Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 im Hinblick auf Bioenergie versendet und den Verbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Der BEE sieht das vorgestellte Biogaspaket kritisch und vor allem enormen Nachbesserungsbedarf.
„Das lang ersehnte Biogaspaket, das vom BMWK gestern Abend pünktlich zu Nikolaus mit weniger als 24 Stunden Frist zur Stellungnahme versandt wurde, ist kein Geschenk für die mit dem Rücken zur Wand stehende Biogasbranche“, sagt BEE-Präsidentin Simone. „Es ist in der gestern verschickten Form nicht weniger als ein Leitfaden zum Ausstieg aus dieser unverzichtbaren Technologie. Käme das Paket, würde die Nutzung von Biogas zur Erzeugung von Strom und nachhaltiger Wärme in absehbarer Zeit auf einige wenige Anlagen reduziert und vorhandene Potenziale würden vernichtet statt mobilisiert. Der übersandte Entwurf enttäuscht auf ganzer Linie. Der BEE sieht in fast allen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf.”
Dach- und Fachverbände hatten die Ankündigung des Biomassepakets des BMWK im Sommer begrüßt, weil man Biogas als flexibel steuerbares, dezentrales Back-up für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar ebenso braucht wie für die derzeit geplanten Wärmenetze. Und auch als grüne Molekülquelle ist es unverzichtbar. „Diese Hoffnung hat sich mit dem Entwurf zerschlagen. Statt Planungssicherheit für einen Zukunftssektor zu schaffen, werden neue Unsicherheiten erzeugt”, so Peter.
Keine Anhebung des Ausschreibungsvolumens im Biogaspaket
Es fehle nicht nur eine ausreichende Anhebung des Ausschreibungsvolumens, die den Anlagen eine Perspektive gibt, auch die im Entwurf skizzierten Flexibilitätsanforderungen seien viel zu hoch, da sie der Bund zu geringen Anreizen flankieren will. “Eine auskömmliche Flexprämie kommt uns volkswirtschaftlich immer noch günstiger als die geplanten H2-ready-Gaskraftwerke. Außerdem schafft regionale Flexibilität Wertschöpfung, mehr Systemstabilität und ist klimaneutral“, so Peter.
Auch die geplante Betriebsstundenregelung sieht der BEE kritisch. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass man Betriebsstunden, die Anlagen in Halblast fahren, vom verfügbaren Kontingent als ganze Stunde abzieht. Somit hätte ein Teillastbetrieb im Sommer unmittelbar negative Auswirkungen auf die Betriebsmöglichkeiten im Winter. Eine erneuerbare Wärmeversorgung mit Biogas würde damit deutlich eingeschränkt.
„Insgesamt bleibt der Eindruck, dass dieses Paket weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt und die berechtigten Zukunftssorgen der Branche nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei drängt die Zeit. Viele hundert Biogasanlagen stehen unmittelbar vor dem Ende ihrer EEG-Förderung und benötigen eine Anschlussperspektive“, sagt Peter. Da eine umfassende Anpassung in dieser Legislatur schwierig werden dürfte, plädiert der BEE stattdessen für eine Übergangslösung, in der man das Ausschreibungsvolumen für 2025 einmalig auf 1.800 MW anhebt. „Alle weiteren Festlegungen sind dann mit Bedacht und Umsicht in der nächsten Legislaturperiode zu treffen”, so Peter.
Die aktuelle Ausschreibungsrunde für Biogasanlagen war deutlich überzeichnet.
Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH