Bundesnetzagentur veröffentlicht Höchstwerte für EEG-Ausschreibung 2025
Laut der Bundesnetzagentur bringt die Festlegung der neuen Höchstwerte für 2025 für die Ausschreibung von Windenergie- und Solaranlagen einen Vorteil für die Branche. Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte nämlich auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Werte zurückgefallen. Bei diesen Werten würde das Risiko bestehen, dass das jeweilige Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr nicht ausgeschöpft wird. „Die neu festgelegten Höchstwerte setzen verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen. Sie sorgen dafür, dass die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien erreicht werden können. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass die Kosten für die Förderung so gering wie möglich bleiben,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Solarenergie: Höchstwert für Ausschreibung sinkt leicht
Der Höchstwert für Freiflächen-Solaranlagen liegt bei 6,80 ct/kWh festgelegt (2024: 7,37 ct/kWh). Für Aufdach-Solaranlagen wird der Höchstwert bei 10,40 ct/kWh liegen (2024: 10,50 ct/kWh). Der Höchstwert für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung beträgt 9,00 ct/kWh (2023: 9,18 Ct/kWh). Die Innovationssauschreibung bezieht sich auf verschiedene Technologien, bisher gingen die meisten Zuschläge aber an Solarprojekte.
Bei der EEG-Ausschreibung von Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationausschreibungen liegt der festgelegten Höchstwert für das Jahr 2025 jeweils etwas unterhalb des diesjährigen Niveaus. Die wichtigsten Kriterien für die neuen Höchstwerte waren laut Bundesnetzagentur die Prognose für sinkende Stromgestehungskosten, die Ergebnisse der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden sowie das bei den beiden Solarausschreibungen höhere Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr.
Windenergie: Höchstwert bleibt konstant
Für Windenergie-Anlagen an Land ein Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Der neue Höchstwert für die EEG-Ausschreibung von Windenergie-Anlagen an Land für 2025 entspricht dem in 2024 geltenden Wert. Dies begründet die Bundesnetzagentur damit, dass der Aufwärtstrend bei den Gebotsmengen bislang noch nicht zu einer deutlichen Reduktion der Zuschlagswerte geführt habe. Zudem seien die prognostizierten Stromgestehungskosten gegenüber dem Vorjahr stabil.
Die Windenergie hat zuletzt wieder Fahrt aufgenommen. Die November-Auktion war deutlich überzeichnet und kam auf einen mittleren Zuschlagswert von 7,15 ct/kWh.
Für die Gebotstermine der Biomasse- und Biomethanausschreibung im kommenden Jahr 2025 würde die Festlegung der Höchstwerte zeitnah geprüft, kündigt die Bundesnetzagentur an.
Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH