Biomasse-Paket: Verbände fordern Übergangsregelung

Luftbild von Biogas-Anlage, Symbol für Biomasse-Paket im Bundestag.Foto: Countrypixel / stock.adobe.de
Biogas-Anlage (Archivbild).
Am Freitag fand im Bundestag die erste Lesung zum sogenannten Biomasse-Paket statt. Dieses soll Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz enthalten.

Der nun eingebrachte Entwurf von SPD sowie Bündnis 90 / Die Grünen enthalte wichtige Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf, heißt es von den die Bioenergieverbänden im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). Der Kabinettsentwurf war vom Bundesverband Erneuerbare Energie als „Leitfaden zum Ausstieg“ aus der Bioenergie bezeichnet worden. Dennoch gebe es am sogenannten Biomasse-Paket grundlegenden Nachbesserungsbedarf. Das HBB schlägt einen Transformationspfad zu hochflexiblen Biogasanlagen vor.

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, lobt das Engagement der SPD sowie von Bündnis 90 / Die Grünen. Im Vergleich zum Entwurf des Kabinetts wurden nun Ausschreibungsvolumen sowie der Flexibilitätszuschlag erneut angehoben. Laut Rostek würde das Paket in seiner jetzigen Form dennoch weite Teile des Anlagenbestands gefährden. Es müsste daher von der Branche in dieser Form abgelehnt werden.

Flexibilität scheitert an Netzanschluss, Behörden und Lieferzeiten

„Das große Problem ist nach wie vor die falsche Grundannahme, man könne die gesteigerten Flexibilitätsanforderungen flächendeckend und kurzfristig ohne Weiteres in der Praxis umsetzen“ erklärt Rostek. Die Praxis sehe anders aus: „Die Weigerung vieler Netzbetreiber zum Anschluss hochflexibler Biogasanlagen, Behördenbummel bei der Genehmigung sowie Lieferzeiten für Anlagentechnik machen dies unmöglich.“

Bereits bei den Ausschreibungen im Jahr 2025 sollen Biogasanlagen doppelt so stark flexibilisieren wie in den letzten zehn Jahren. Diese Vorgabe sei plötzlich gekommen. Daher bleibe den Anlagenbetreibern schlicht nicht genügend Zeit, um die benötigten Genehmigungen einzuholen, die Finanzierung zu stemmen sowie den Kauf von Trafo, BHKW und Speichern zu leisten.

Besonders kritisch sei es für die Anlagen, die in der Vergangenheit bereits mehrmals keinen Zuschlag erhielten und nun 2025 ans Ende ihres ersten Vergütungszeitraumes kommen. Für sie sei es nahezu unmöglich, pünktlich zur Ausschreibung im April ein neues Anlagenkonzept vorzulegen.

Biogas-Anlagen bekommen weniger Betriebsstunden gefördert als fossile BHKW

„Ein weiterer Hemmschuh sei die neue Betriebsstundenregel. Sie ist maßgeblich für die Vergütung und soll die bisherigen Regelungen zur Begrenzung der Stromerzeugung ersetzen. „Nicht nur ist die neue Regelung in der Praxis kaum administrierbar, auch können die meisten Anlagen ad hoc und ohne Übergangszeitraum bei so wenigen Betriebsstunden gar nicht genehmigt werden und wirtschaftlich arbeiten,“ sagt Rostek. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen ab 2025 nur noch 2.500 Betriebsstunden vergütet werden, elf Jahre nach Zuschlag dann nur noch 2.000 Betriebsstunden. Fossile Erdgas KWK-Anlagen erhalten hingegen im Jahr 2025 für bis zu 3.500 Stunden eine KWKG-Förderung. „Bei den Erneuerbaren ein engeres Korsett vorzugeben als bei fossilen Energien ist schlicht der falsche Weg. Vielmehr sollte die Freiheit gegeben werden, den Markt entscheiden zu lassen, ob es sinnvoll ist, Anlagen weniger als 3.500 h zu fahren.“

Damit nicht mehrere tausend Biogasanlagen vom Netz gehen, schlägt Rostek einen Übergangszeitraum vor: „Wir brauchen einen verlässlichen Pfad hin zur hohen Überbauung und damit Flexibilisierung von möglichst vielen Biogasanlagen. Mit dem vorliegenden Entwurf können wir nur sehr wenige Anlagen auf den Weg in einen flexiblen Betrieb mitnehmen und verlieren gleichzeitig Tausende Bioenergieanlagen“.

Das Biomasse-Paket ist nicht das einzige Gesetz, das auf den letzten Drücker noch durch den Bundestag soll. Über weitere Bestandteile der am Freitag eingebrachten Energierechtsnovelle berichtet der Solarserver in diesem S+ Beitrag.

Quelle: HBB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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