Solarwirtschaft will Energierechtsnovelle vor Bundestagswahl

Close-Up eines PV-Moduls.Foto: kelifamily / stock.adobe.com
Der BSW empfiehlt, die geplanten Änderungen am Energierecht noch vor der Wahl im Februar zu verabschieden. Weitere Details werden die Solarthemen im Anschluß aufbereiten und vermelden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) fordert den Deutschen Bundestag auf, die geplante Energierechtsnovelle noch vor der Bundestagswahl 2025 zu verabschieden. Anlass ist eine Sitzung des Bundestagsausschusses für Energie und Klimaschutz am 15. Januar 2025. Dieser befasst sich mit einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der temporäre Energie-Erzeugungsüberschüsse vermeiden soll. Die Solarthemen werden über die Details im Rahmen ihres Angebotes für Abonennten, S+, berichten.

Die Empfehlung des BSW gelte trotz der für Solar- und Speicherbranche damit zum Teil verbundenen Einschränkungen. Der Entwurf enthalte sinnvolle Regelungen, damit Solarstromanlagen kurzfristig klare Regeln erhalten für einen noch höheren Beitrag zur Systemsicherheit und zur Marktintegration. Zugleich würden damit die Netzbetreiber in die Lage versetzt, ihren Verpflichtungen zur sicheren Steuerung von Solaranlagen nachzukommen und der Speicherausbau befördert.

„Mit dem erfolgreichen Zubau der Photovoltaik wird diese zukünftig immer häufiger auch zur tragenden Säule im Strommarkt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. „Als tragende Säule kann sie – gerade in Verbindung mit Speichern – auch mehr Verantwortung tragen, sich künftig noch systemdienlicher verhalten und aktiver auf Marktsignale reagieren.“

17 GW neue PV in 2024

Der Photovoltaik-Zubau hat sich zuletzt auf dem gesetzlich verankerten Zielpfad zu einem klimaneutralen Stromsystem befunden, mit all seinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen. Im Jahr 2024 wurden neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 17 GW in Betrieb genommen. Insgesamt sind Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 100 GW in Deutschland installiert, die 2024 rund 14 Prozent des heimischen Strombedarfs deckten.

„Die Solar- und Speicherbranche ist sich ihrer Verantwortung als Innovationstreiber und wesentliche Säule der Energiewende bewusst“, so Körnig. Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert daher an die Abgeordneten des deutschen Bundestags, die „in weiten Teilen sachgerechten Gesetzesänderungen noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Denn die Veränderungen dienen auch dazu, die hohe gesellschaftliche und parteiübergreifende Unterstützung für den weiteren starken Ausbau der Solarenergie zu erhalten“, sagt Körnig.

Die vorgesehenen Maßnahmen würden den weiter notwendigen starken Photovoltaik-Zubau der nächsten Monate erfassen und die Systemintegration von kleinen Photovoltaikanlagen voranbringen. Die Novelle könnte wetterabhängige Erzeugungsspitzen und Einspeisespitzen Erneuerbarer Energien in Zeiten geringen Stromverbrauchs, z. B. an Feiertagen, dämpfen und damit nicht zuletzt die Fördereffizienz erhöhen.

Quelle: BSW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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