EEG-Novelle: schräge Debatte um Cybergefahr

Ein Gerüst an einem Neubau, Verbände haben den Leitfaden Gerüstbau bei Photovoltaik-Anlagen herausgebracht.Foto: tl6781 / stock.adobe.com
Nach einem Bericht der Welt am Sonntag ist eine Diskussion um angebliche Cyber­gefahren durch die kurzfristig geplante Energierechtsnovelle zur netzverträglichen Regelbarkeit von PV-Anlagen entstanden. Dabei geht einiges durcheinander.

Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung am Wochenende war heikel: Möglichst schnell müssten Energiepolitiker:innen von Koalition und CDU/CSU eine Einigung über das geplante Gesetzespaket zur Energierechtsnovelle erzielen, wenn mehrere von der Energiewirtschaft als dringend eingeschätzte Gesetzgebungsvorhaben – unter anderem die Änderungen zur Steuerbarkeit kleiner PV-Anlagen – noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode vom Parlament beschlossen werden sollen (vgl. Solarthemen+plus vom 16.1.2025).

Springer-Medien sorgen für Unruhe um die Gesetzesnovelle

Die Welt am Sonntag und weitere Springer-Medien beriefen sich auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie stellten dessen altbekannte kritische Warnungen vor einem Gefährdungspotential durch chinesische Wechselrichter in einen Kontext mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren der Koalition. Das klingt beispielsweise in einem Online-Bericht der Welt unter der Überschrift „Blackout per Knopfdruck aus China“ so: „China könnte über die Wechselrichter in Solaranlagen die deutsche Energieversorgung lahmlegen. Ausgerechnet mit diesen Geräten will die Regierung per Gesetz nun die Ökostrom-Produktion im Land lenken.“

Laut anderen Medienberichten machen Oppositionspolitiker die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nun von Sicherheitsaspekten abhängig.

Dass chinesische – ebenso wie andere – PV-Wechselrichter in Deutschland über das Internet mit Datenclouds von Herstellern und Diensteanbietern verbunden sind und Ziel von Hackerattacken werden könnten, ist nicht neu. Diesbezüglich würde der Gesetzentwurf keine unmittelbaren Veränderungen bewirken. Er soll lediglich über Verordnungsermächtigungen nach § 94 EEG und § 19 Messstellenbetriebsgesetz die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) im Vernehmen mit dem Innenministerium, dem auch das BSI unterstellt ist, regeln kann, dass und mit welcher Technik Netzbetreiber bei drohender Netzüberlastung auch kleinere PV-Anlagen außerhalb der Direktvermarktung abregeln können.

Welche Technik zur Stromspitzenkappung?

Ob angesichts des schleppenden Smart Meter Rollouts übergangsweise auch andere technische Optionen, zum Beispiel per Wechselrichter, für Netzbetreiber-Eingriffe zuge­las­sen werden könnten, darüber sollen nach dem Gesetzentwurf künf­tig die Ministerien entscheiden.

So ließen sich die Sicherheitsstandards sogar noch stärken, meint Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW): „Sollte das BMWK eine Verordnung erlassen, sind dabei selbstverständlich das heute schon geltende Kritis-Dachgesetz und die im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Kritis-Verordnung und das NIS 2 einzuhalten.“ Die Verordnungsermächtigung lasse sogar Spielraum für zusätzliche Sicherheitsstandards.

Verbände: EnWG-/EEG-Novelle jetzt beschließen!

So wie der BSW dringt auch der BDEW auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Auf Nachfrage bekräftigt der Verband: „Die Verordnungsermächtigung in § 94 Nr. 2 EEG-E sieht keine Vorgaben für Übertragungswege vor. Auch eine Regelung über Wechselrichter wird hier nicht erwähnt. Wir gehen davon aus, dass alle Verordnungsregelungen auf ihre Sicherheit geprüft werden.“

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

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