Ausschuss beschließt Solarspitzen-Gesetz und Energierechtsänderungen

Blick von oben in den Plenarsaal des Bundestages während einer Debatte. Symbolbild für den Bundeshaushalt 2024.Foto: Marc-Steffen Unger / Deutscher Bundestag
Der Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz hat am heutigen Mittwoch einem umfangreichen Paket von Energierechts-Änderungen zugestimmt. Das Gesetzespaket, auf das sich die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der CDU/CSU-Fraktion im Vorfeld geeinigt hatten, soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Eines der Ziele der Novelle ist es, Spitzen-Einspeisungen aus neuen Photovoltaikanlagen vor allem im Frühjahr und Sommer zu dämpfen. Dies soll das Stromnetz im Sommer von sogenannten Solarspitzen entlasten und negative Strompreise begrenzen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und weiteren energierechtlichen Regelwerken. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Stromsystem flexibler zu gestalten. Außerdem soll es Netzanschlüsse vereinfachen und Stromspitzen, insbesondere durch Photovoltaik im Sommer, glätten. Ein wesentlicher Aspekt ist die Digitalisierung des Stromsystems durch umfangreiche Änderungen am MsbG.

60-Prozent-Begrenzung auch für kleine Anlagen

Für neue Photovoltaikanlagen ab 7 kW zielt der Entwurf darauf ab, dass diese prinzipiell vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Die Verantwortung für die Installation der dafür notwendigen Smart Meter bekommen nun die Messtellenbetreiber übertragen. Solange die Steuerbarkeit einer Anlage aufgrund fehlender Smart Meter mit Steuerungsboxen nicht möglich ist, soll für diese Anlagen unterhalb von 100 kW eine Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent der Peakleistung gelten. Diese Vorgaben betreffen kleinere Anlagen jedoch nur, wenn sie eine feste Einspeisevergütung oder den Mieterstromzuschlag beanspruchen. Für Anlagen in der Direktvermarktung ändert sich nichts. Ausgenommen von der 60-Prozent-Regel sind lediglich Steckersolargeräte bis 2000 Watt Generator- und 800 Watt Wechselrichterleistung. Sie dürfen theoretisch weiterhin ihre Überschüsse mit voller Leistung einspeisen – was in der Praxis aufgrund des Eigenverbrauchs eher selten der Fall sein wird.

Eine neue Verordnungsermächtigung für das Bundeswirtschaftsministerium in § 94 EEG soll es ermöglichen, Alternativen zum Smart Meter für die Steuerbarkeit von PV-Anlagen zuzulassen. Dies könnte die Nutzung bereits vorhandener Steuerungssoftware in Wechselrichtern, Batterie- und Energiemanagementsystemen zur Netzstabilisierung ermöglichen. Dies hat die Solarbranche bereits seit längerem gefordert. Sicherheitsbedenken gegen diese Möglichkeit, über die IT-Experten im Vorfeld diskutiert hatten, konnten offensichtlich ausgeräumt werden.

Förderstopp bei Negativpreisen soll auch gegen Solarspitzen wirken

Der Ausschuss will zudem die EEG-Förderung zu Zeiten negativer Börsenstrompreise für neue PV-Anlagen stoppen. Entfallende Förderzeiträume wollen die Parlamentarier:innen nun aber viertelstundengenau an den 20-jährigen EEG-Förderzeitraum anhängen. Um diesen Ausgleichsmechanismus für die Photovoltaik gerechter zu gestalten, soll in § 51a EEG eine nach Kalendermonaten differenzierter Kompensation geschaffen werden. Dies soll die saisonalen Unterschiede in der Sonneneinstrahlung berücksichtigen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll bei negativen Börsenpreisen die Einspeisevergütung im Prinzip auch für sehr kleine PV-Anlagen ab 2 kWp gestoppt werden. Für Anlagen unter 100 kWp gilt dies aber erst nach Installation eines Smart Meters. Denn die entsprechenden Viertelstunden-Intervalle sind ohne intelligentes Messsystem gar nicht zuzuordnen.

Ältere EE-Anlagen genießen bezüglich der Vergütung auch bei Negativpreisen Bestandsschutz. Jedoch wollen die Parlamentarier:innen Anreize für ein netzdienliches Verhalten schaffen. Eine Übergangsvorschrift in § 100, Abs. 47 sieht eine Prämie von 0,6 Cent pro kWh für Betreiber von Bestandsanlagen vor, die sich freiwillig auf vorübergehende Förderstopps bei Negativpreisen bei entsprechender Verlängerung des Förderzeitraums einlassen.

Pauschaloption für Heimspeicher

Änderungen im § 19 EEG sollen den netzdienlichen Einsatz von Stromspeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen fördern. Eine neue „Pauschaloption“ für PV-Betreiber mit netzgekoppeltem Speicher und einer PV-Anlage bis 30 kWp ermöglicht es, jährlich bis zu 500 kWh pro kWp PV-Leistung zum EEG-Fördersatz ins Netz einzuspeisen. Dies soll PV-Speicher-Besitzer:innen ermutigen, ihre Flexibilität netzdienlich einzusetzen.

Die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung, die die Ampelkoalition ursprünglich senken wollte, bleibt bei 100 kWp, wobei kleinere Anlagen weiterhin freiwillig in die Direktvermarktung wechseln können. Attraktiver wird dies für die Anlagenbetreiber:innen, weil dann für sie der 60-Prozent-Deckel nicht gilt.

Flexible Netzanschlussvereinbarung

Weitere Neuerungen des Gesetzentwurfs betreffen auch flexible Netzanschlussvereinbarungen zwischen Netz- und Anlagenbetreibern. Die sind in § 17 EnWG und § 8a EEG geregelt. Die Neuerungen sollen eine „Überbauung“ von Netzverknüpfungspunkten ermöglichen, wodurch sich Anlagen mit ergänzenden Lastprofilen, wie Wind- und PV-Anlagen sowie Batteriespeicher, eine begrenzte Anschlusskapazität teilen können.

In weiteren Gesetzentwürfen hat der Bundestag heute Beschlüsse zur Fortsetzung der Biogasförderung mit erhöhten Ausschreibungsmengen gefasst und dem Treibhausgas-Emmissionshandelsgesetz zugestimmt.

„Lex Sauerland“ ist beschlossen

Auch die vor der CDU/CSU forcierte sogenannte „Lex Sauerland“, hat der Ausschuss heute mit den Stimmen von Koalition und Union sowie der Linken in einer geänderten Form beschlossen. Damit wird das Bundesimmissionsschutzgesetz so geändert, dass ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheids nicht besteht, wenn der geplante Standort der Windkraftanlage außerhalb ausgewiesener oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete liegt. Vor allem im südlichen Westfalen hatten Windprojektierer eine sehr große Anzahl entsprechender Voranfragen auf den Weg gebracht, um sich Standorte außerhalb künftiger Windenergiegebiete zu sichern.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

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