BNE zu Änderungen im Energierecht: Vieles gut, MsbG bleibt Baustelle

Ein Dach mit Photovoltaik-Anlage, Solaranlagen sind von den geplanten Änderungen im Energierecht betroffen.Foto: tl6781 / stock.adobe.com
Die Direktvermarktung des Solarstroms von kleinen Photovoltaik-Anlagen soll einfacher werden.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) sieht die geplanten Änderungen im EEG und EnWG positiv. Negativ sei die Stagnation durch die KWKG-Verlängerung und beim Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat Änderungen im Energierecht beraten, die der Bundestag diesen Freitag beschließen soll. Nach Auffassung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) enthalten die Änderungen wegweisende Elemente, führen aber auch zu Fehlentwicklungen. „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Fraktionen zu wichtigen Themen insbesondere um Solarstromeinspeisungsspitzen zusammengerauft haben. Der Wille zur Zusammenarbeit bei den großen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende ist bereits ein wichtiger Wert für sich. Dass dies trotz der harten sonstigen Auseinandersetzungen gelungen ist, lässt für die Zukunft hoffen“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

Positiv seien die Neuerungen bei Netzanschlüssen und für die Vermarktung zu bewerten, negativ die Stagnation durch die KWKG-Verlängerung oder beim Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). „Im Paket zum EEG und EnWG finden sich zum Beispiel für Netzanschlüsse und die Vermarktung sehr positive Entwicklungen, während das MsbG und damit eine schnelle und einfache wettbewerbliche Digitalisierung weiter eine Baustelle der Energiewende bleiben“, so Busch. Solarthemen-Chefredakteur Guido Bröer hat die wesentlichen Punkte der geplanten Novelle unter S+ zusammengefasst.

Änderungen im Energierecht soll Direktvermarktung für kleine Photovoltaik-Anlagen erleichtern

Positiv sieht der BNE die vereinfachte Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen. Positiv sei auch die Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. „Wir gehen davon aus, dass mit flexiblen Netzanschlussverträgen die häufigen Streitereien um Netzverknüpfungspunkte weniger werden – eine sehr gute Entwicklung für Erneuerbare-Energie-Anlagen und Speicher”, so Busch. Problematisch seien dagegen die Neuerungen im MsbG. Hier gebe es zwar einige Verbesserungen innerhalb des bestehenden Gesetzesrahmens, die grundsätzliche Kritik bleibt jedoch bestehen: „Der monopolgeführte Smart-Meter Rollout wird durch die Novellierung deutlich verteuert, der Wettbewerb aber weiter durch Überkomplexität und Überregulierung behindert – ein völlig falsches Signal. Die Wahrheit ist schlicht: Die schnelle Digitalisierung kann nur durch eine regulatorische Entschlackung und Freisetzung des wettbewerblichen Rollouts gelingen“, so Busch.

Negativ ist zudem, dass keine Verbesserungen rund um die Problematik der Netzreservierung enthalten ist. „Große Leerstellen sind die fehlenden Regelungen zur unverbindlichen Netzauskunft, zur Reservierung von Netzanschlüssen und zur Netztransparenz im Allgemeinen. Die kommende Bundesregierung sollte diese klaffenden Lücken unverzüglich schließen. Neben einem verbesserten Netzreservierungsprozess ist auch eine Veröffentlichungspflicht über die tatsächliche Verfügbarkeit der Netzanschlusskapazitäten nötig“, sagt Busch. Demnach sollten Netzbetreiber eine unverbindliche Netzauskunft anbieten, also Informationen darüber, wie weit beispielsweise die nächste Mittelspannungsleitung oder das nächste Umspannwerk entfernt ist.

„Beim KWKG herrscht weiter Nostalgie, es wird sehr technologiespezifisch ein sehr teures Subventionsprogramm für die Verbrennung von Erdgas in der Kraft-Wärme-Kopplung einfach fortgeschrieben. Die Stromkunden zahlen dies mit höheren Strompreisen“, so Busch.

Quelle: BNE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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