Bundestag verabschiedet Biomassepaket
Der Bundestag hat im Rahmen der Energiewirtschaftsrechtsreform nicht nur Maßnahmen zur Kappung von Solar-Stromspitzen sondern auch ein umfassendes Biomassepaket beschlossen. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen-Bremen begrüßt die Einigung über das Biomassepaket als dringend notwendige Maßnahme, um den kurzfristigen Rückbau vieler Biogasanlagen zu verhindern.
„Die Einigung von SPD und Grünen mit der Union stellt sicher, dass viele Anlagen, die einen essenziellen steuerbaren Beitrag zum Energiemix leisten, nicht abgeschaltet werden müssen. Das ist ein wichtiges Signal für die Branche“, sagt Bärbel Heidebroek, Vorsitzende des LEE Niedersachsen-Bremen. Trotz der positiven Signale bleiben zentrale Herausforderungen bestehen. „Bioenergie braucht eine langfristige ökonomische Perspektive, um das Energiesystem nachhaltig zu stabilisieren. Der jetzige Kompromiss bietet kurzfristige Lösungen, aber es fehlt eine übergeordnete Strategie“, so Heidebroek.
Ausschreibungsvolumen für Bioenergie im Biomassepaket durch Bundestag angehoben
Zwar wurde das Ausschreibungsvolumen für 2025 auf 1.300 Megawatt angehoben, doch die LEE-Forderung von 1.800 MW bleibt unerfüllt. „Anlagen, die 2005 gebaut wurden, müssen explizit in die Weiterförderung eingeschlossen werden“, so Heidebroek. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Flexibilitätszuschlag. Die Erhöhung auf 100 Euro pro Kilowatt verbessert die Rahmenbedingungen, reiche aber nicht aus.
Kritisch sieht der LEE Niedersachsen-Bremen eine erneute Absenkung des Maisdeckels. „Diese Entscheidung ist sachlich nicht begründet und reine Symbolpolitik. Sie gefährdet die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen. Mais ist als energiedichtes Substrat unverzichtbar. Zusätzlich ist die Umstellung auf Reststoffe in Niedersachsen besonders schwierig, da die Regulatorik auf Landesebene dem entgegenwirkt“, sagt Heidebroek.
Gezielte Förderung von Wärmekonzepten notwendig
Der LEE Niedersachsen-Bremen begrüßt, dass der Bund Biogasanlagen mit durchdachten Wärmekonzepten in den Ausschreibungen stärker berücksichtigen will. „Eine effiziente Nutzung der entstehenden Wärme ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung“, betont Heidebroek. Allerdings müsse die Rolle der Bioenergie auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung weiter gestärkt werden.
Neben den bundespolitischen Herausforderungen gibt es auch auf Landesebene dringenden Handlungsbedarf. Die Verordnung über das sogenannte Verwertungskonzept belastet die Bioenergie unnötig und entbehrt seit fünf Jahren jeder rechtlichen Grundlage. „Diese Verordnung muss ersatzlos gestrichen werden, um unbürokratische Entlastung für Anlagenbetreiber zu schaffen“, so Heidebroek.
KWKG-Gesetz verlängert
Neben dem Biomassepaket hat der Bundestag auf der Verlängerung des KWKG-Gesetzes zugestimmt. Dieses ist laut dem Branchenverband der Energiewirtschaft BDEW wichtig, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen. „Jedoch wird eine neue Regierung weitere Klarheit bei der KWK schaffen müssen, sei es über Stabilisierung des Rechtsrahmens oder über die Einbettung der KWK in den Kapazitätsmarkt“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Mehr Steuerung beim Windenergieausbau
Um die Steuerungswirkung beim Ausbau der Windenergie an Land zu sichern, hat der Bundestag im Bundes-Immissionsschutzgesetz die erleichterte Beantragung eines Vorbescheides für Windenergieanlagen an Land nach § 9 Absatz 1a BImSchG angepasst. Damit will der Bund verhindern, dass mittels eines Vorbescheids solche Flächen gesichert werden, die langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Für Repowering-Vorhaben bleibt die Beantragung eines Vorbescheides unverändert möglich.
Hinweis: Der Absatz zu den Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde nachträglich angefügt.
Quelle: LEE Niedersachsen-Bremen, BDEW, BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH