Wenn der Parkplatz PV-Strom liefert
Eines der seltenen Beispiele für eine solare Carportanlage auf einem Parkplatz hat die Sparkasse Uelzen realisiert. Die aufgeständerte PV-Anlage, die Autos Schatten spenden und vor Regen abschirmen kann, steht bereits. Jetzt muss nur noch der Netzanschluss erfolgen.
Parkplatz-PV als Zeichen für den Klimaschutz
Wie Christian Wendt, der bei der Sparkasse uner anderem für technische Fragen zuständig ist, erklärt, seien für die Entscheidung, eine solche Anlage zu errichten, vor allem ökologische Gründe wichtig gewesen. Das kommunale Finanzinstitut habe sich selbst verpflichtet, bis 2035 treibhausgasneutral zu werden. Und neben weiteren Maßnahmen gehöre auch der Betrieb von PV-Anlagen dazu. Da an der Hauptstelle in Uelzen einerseits der Platz auf dem Dach knapp sei und die Sparkasse andererseits ein sichtbares Zeichen habe setzen wollen, sei die Entscheidung für den PV-Carport gefallen.
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Parkplätze ergeben perfekte Solarflächen
Schon seit einigen Jahren gelten Parkplatzflächen als prädestiniert, um dort die Photovoltaik zu nutzen. Die Flächen sind sowieso versiegelt, die Überdachung der Stellplätze bringt einen Komfortgewinn und in der Regel sind die Gebäude oder Ladestationen, wo der Strom genutzt werden kann, nicht weit entfernt.
Doch die Investitionskosten sind auch deutlich höher als bei PV-Anlagen auf dem Dach. Daher kommen die Carports in der Regel erst in Betracht, wenn die Dächer nicht geeignet oder zu klein sind oder wenn die Stellplätze sowieso überdacht werden sollen. Außerdem kann es eine Rolle spielen, dass die PV-Carports so wie in Uelzen gut sichtbar ein Zeichen für den Klimaschutz und das Unternehmensengagement setzen sollen.
80 Prozent PV-Eigenverbrauch vom Parkplatz
Die PV-Carsports und eine weitere PV-Anlage auf dem Dach der Bank können laut Wendt im Sommer etwa 80 Prozent des Strombedarfs am Standort in Uelzen decken und dies ohne Stromspeicher. Dabei regele die Sparkasse möglichen Überschussstrom ab und speise gar keinen Strom ins Netz. Dies sei in der Gesamtkalkulation aufgrund vermiedener Auflagen sogar günstiger als die Einspeisung. Gleichzeitig sei der Netzbetreiber froh, an dieser Stelle im Netz keinen Strom aufnehmen zu müssen.
Das Projekt in Uelzen nimmt so eine Sonderstellung ein. Die Anlage refinanziert sich nach einer längeren Laufzeit über die ersparten Stromkosten. Grundsätzlich können Betreiber von PV-Anlagen allerdings eine Einspeisevergütung oder eine Marktprämie in Anspruch nehmen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr garantiert sind. Und da Carports ein Bauwerk (Anlagen des zweiten Segments laut EEG) sind, können auch die höheren Vergütungen für Gebäude-PV-Anlagen fließen. Hauptzweck der Anlage muss dabei der Schutz der Fahrzeuge sein. Wie Verfahren bei der Clearingstelle EEG | KWK zeigen, wird jedoch nicht alles als Carport bzw. Gebäude anerkannt, was als solches tituliert wird.
Höhere Vergütungen für Parkplatz-PV
Für Parkplatz-PV-Anlagen könnte die Unterscheidung künftig aber unwichtig sein. Denn mit dem Beschluss des Solarpakets I im April 2024 hat der Bundestag eine höhere Vergütung für „besondere Solaranlagen“ eingeführt. Und dazu zählt neben Floating PV, Agri-PV und Moor-PV auch die Parkplatz-PV. Dennoch greift diese Regelung bislang nicht, denn sie gehört zu den Änderungen im EEG, denen die EU-Kommission erst noch zustimmen muss. Offen ist dabei auch, ab wann die Neuregelungen nach der Zustimmung gelten können. Das hängt ebenfalls von der EU-Kommission ab. Für Parkplatz-PV-Projekte, bei denen die Vergütung ein wichtiger Aspekt ist, könnte es daher ratsam sein, auf diese Entscheidung zu warten.
Noch ist die Zahl von PV-Carports an öffentlichen Einrichtungen, Supermärkten und bei Unternehmen relativ gering. Doch in einigen Bundesländern dürfte sich dies künftig ändern – abhängig davon, wo neue Parkplätze zu errichten sind. Inwischen haben Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg, Hessen und das Saarland Pflichten zum Einsatz der PV auf Parkplätzen erlassen. Teils sind die Regelungen bereits seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Sie gelten in den einzelnen Ländern für unterschiedliche Adressaten. Und auch die Mindestanzahl von Stellplätzen, ab der Solarpflichten gelten, sind nicht gleich.
Trend zur Solarpflicht
Der Trend zeigt derzeit jedenfalls eindeutig in Richtung einer verpflichtenden Installation von PV-Anlagen auf Parkplätzen. So müssen etwa in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2023 neu errichtete offene Parkplätze und Parkdecks mit mehr als 50 Stellplätzen mit PV-Modulen überdacht werden, sofern die Flächen dafür geeignet sind. Und seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Pflicht auf Parkplätzen mit mehr als 25 Stellplätzen. Die Regelung gilt auch für wesentliche Änderungen oder Sanierungen bestehender Parkplätze, die mindestens 50 Prozent der Fläche betreffen.
Wenn dennoch die Zahl realisierter PV-Parkplatz-Projekte derzeit eher gering ist, so liegt es an den im Vergleich zu Photovoltaikanlagen auf Dächern hohen Kosten, die die Amortisation verlängern. Außerdem sind nicht alle Bauherren und auch nicht alle Architekt:innen über die gesetzlichen Pflichten ausreichend informiert. Hier stehen auch die lokalen Baubehörden in der Verantwortung, auf diese Regelungen hinzuweisen.
Statik bei PV-Carports beachten
Beim Bau sind einige Herausforderungen zu lösen. Zwar gibt es eine ganze Reihe von standardisierten Carportanlagen. Doch welche passt, hängt von den konkreten Bedingungen ab – insbesondere auch vom Untergrund und den damit kompatiblen Fundamenten.
Vor der Realisierung der Anlage in Uelzen hat sich Wendt mit Kollegen auf dem Markt umgeschaut, welche Carportkonstruktionen verfügbar sind. Der Parkplatz war kurz vorher erneuert worden. Daher wollte die Sparkasse eine Lösung, die nicht stark in den Bestand eingreift. Bei dem jetzt gewählten Carportmodell von der der Sopago GmbH seien Schraubfundamente ausreichend. Um sie zu installieren, hätten jeweils nur ein paar Pflastersteine aufgenommen werden müssen. So habe die beauftragte Firma die gesamte rund 40 Stellplätze überdachende Carportanlage innerhalb von fünf Wochen errichten können.
Autor: Andreas Witt | © Solarthemen Media GmbH
Dieser Artikel ist original in der Ausgabe 1/25 der Zeitschrift Energiekommune erschienen. Energiekommune ist der Infodienst für die lokale Energiewende. Er erscheint monatlich. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeabonnement mit drei aktuellen Ausgaben!