Bundesverband des Solarhandwerks: Praxisfragen in Solarspitzen-Gesetz ungeklärt
Vergangenen Freitag hat der Bundestag das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ (Solarspitzen-Gesetz) beschlossen. Der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) kritisiert, das mit dem Solarspitzen-Gesetz die Reform des Energierechts nicht weit genug geht. Auch sei unklar, wie für die beschlossenen Änderungen in der Praxis Voraussetzungen geschaffen werden können, damit eine Umsetzung überhaupt erfolgen kann.
Innerhalb der kommenden 24 Monate sollen alle Neuanlagen ab 7 kW Leistung mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Diese Regelung ist laut BDSH überfällig, um PV-Systeme netzdienlich betreiben zu können. Um „Blackouts“ und die Kosten der Einspeisevergütungen in Ballungszeiten zu vermeiden oder einzudämmen, bekommen Kund:innen bei negativen Strompreisen zunächst keine EEG-Vergütungen. Ausfallzeiten sollen die aber den Vergütungszeitraum von 20 Jahren verlängern. , Das setzt voraus, dass entsprechendes technisches Equipment und ein Smart Meter intergiert sind.
In den frühen Jahren des EEG hat man Photovoltaik-Anlagen aufgrund der hohen Einspeisevergütung vor allem als Volleinspeiseanlagen verbaut. Diese laufen nun langsam aus der Einspeisevergütung aus. Hier steckt laut BDSH enormes Potenzial, wenn man diese Solaranlagen mit einem PV-Speicher auf eine Eigenverbrauchsanlage umrüstet. Hier hat der Bund nach Einschätzung des Verbands mit der Novelle Im Rahmen vom Solarspitzen-Gesetz die Chance ausgelassen, entsprechende Regelungen zu treffen. Zudem blieben zentrale Fragen in der Praxis ungeklärt. Daher fordert der BDSH von der kommenden Bundesregierung eine Generalrevision der bestehenden Gesetze, um diese Punkte zu klären.
Bündnis Bürgerenergie: Energy Sharing im Solarspitzen-Gesetz auf der Strecke geblieben
Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) kritisiert, dass Energy Sharing in der beschlossenen Novelle nicht mehr enthalten ist. „Energy Sharing ist bei der beschlossenen EnWG-Novelle leider gänzlich auf der Strecke geblieben. Energy Sharing muss endlich in nationales Recht umgesetzt werden. Damit bleibt die künftige Bundesregierung gefordert, diese wichtige Weichenstellung vorzunehmen. Sicher ist, wir bleiben auch in der kommenden Wahlperiode dran und werden uns weiter für die Einführung von Energy Sharing einsetzen“, sagt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnisses Bürgerenergie e.V. (BBEn).
Quelle: BDSH, BBEn | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH